Beratungsangebot an Geflüchtete
Das Landratsamt Erzgebirge bietet eine kostenlose und ergebnisoffene Beratung über eine freiwillige Rückkehr und zur Reintegration in das jeweiligeHeimatland an. Der zuständige Fachbereich informiert u. a. über Rückkehrperspektiven, die aktuelle Situation im jeweiligen Heimatland und über vorhandene Förderprogramme, deren Leistungen im Falle einer Rückkehr beantragt können. Darüber hinaus beraten und unterstützen die zuständigen Kolleginnen und Kollegen bei der möglichen Beantragung der vorgenannten Förderung.
Das Angebot richtet sich hauptsächlich an Drittstaatenangehörige
mit einer Duldung,
mit einer Ausreisepflicht,
mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht (aus humanitären Gründen),
mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht und
Asylbewerberinnen und Asylbewerber.
Vorteile der freiwilligen Rückkehr sind u. a. eine selbstbestimmte, geordnete und staatlich geförderte Ausreise. Die Betroffenen erhalten außerdem, anders als bei einer erzwungenen Rückführung, keine Sanktionen wie beispielsweise ein Wiedereinreiseverbot oder ähnliches.
Zur Terminvereinbarung können sich Interessenten oder deren Unterstützer schriftlich oder telefonisch an das Sachgebiet Unterbringungs- und Sozialkoordination wenden. Im Einzelfall kann die Beratung auch anonym stattfinden.
SP