Beschluss Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen 2021/2022: Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen erhält rund 800.000 EUR zusätzliche Mittel für laufende und investive Förderzwecke im Jahr 2021
Anträge auf Investitionszuschuss bis 30.06.2021 noch möglich
Die Abgeordneten des Sächsischen Landtages haben mit dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2021/2022 ein wichtiges und wahrnehmbares Zeichen für die Kulturszene zur Folgenbekämpfung der Corona-Pandemie gesetzt.
Durch den Haushaltsbeschluss stehen den sächsischen Kulturräumen insgesamt 3,2 Mio. EUR pro Jahr künftig zusätzlich zur Verfügung. Dies wird durch die Umsetzung der bereits im Koalitionsvertrag vereinbarten Entfrachtung des Kulturraumgesetzes in Bezug auf die Finanzierung der Landesbühnen Sachsen möglich.
Auf den Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen entfallen davon rund 390.000 EUR für das aktuelle Jahr 2021, die für den Erhalt der vielfältigen Kulturregion im Erzgebirgskreis und Landkreis Mittelsachsen benötigt wird.
Gerade die Kommunen, die im Freistaat Sachsen die Kulturpflege als Pflichtaufgabe zu erfüllen haben, sind mit ihren selbstgetragenen Kultureinrichtungen bei den Corona-Sonderhilfe-Programmen des Bundes und des Landes oftmals herausgefallen. Die entstandenen Mehraufwendungen und Einnahmeausfälle mussten somit vollständig selbst getragen werden.
Diese Situation soll perspektivisch jedoch nicht zu Sparzwängen in den Kulturhaushalten der Kommunen in den nächsten Jahren führen, die auch die freien Kulturträger durch geringere kommunale Zuschüsse treffen könnte.
Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen möchte daher die zusätzlichen Mittel nachhaltig für eine Anhebung der bisherigen Fördersätze in einzelnen Kultursparten ab dem Förderjahr 2022 einsetzen und damit auch die kommunal getragenen Einrichtungen stärker unterstützen.
Nach vorrangiger Deckung des vorhandenen Fehlbetrages im Haushalt 2021 wird der verbleibende Überschuss der allgemeinen Rücklage zugeführt, um daraus die künftigen Zuschusserhöhungen finanzieren zu können.
Auch für Investitionen im Kulturbereich hat der Sächsische Landtag eine beachtliche Summe von 3,175 Mio. EUR in Form von investiven Verstärkungsmitteln nachträglich gegenüber dem Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2021/2022 bereitgestellt.
Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen erhält davon im laufenden Jahr rund 406.000 EUR zur eigenständigen Bewirtschaftung.
Nach der Bewilligung von zurückgestellten Investitionsanträgen verbleibt ein Förderbudget von rund 150.000 EUR für das Jahr 2021, das den geförderten Kultureinrichtungen zur Modernisierung ihrer Infrastruktur oder für Anschaffungen zur Digitalisierung ihres Kulturangebotes noch kurzfristig zu Gute kommen soll.
Deshalb nimmt der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen noch zusätzliche Anträge auf investive Zuwendung für das Jahr 2021 bis spätestens zum 30.06.2021 entgegen.
Antragsberechtigt sind Träger einer regional bedeutsamen kulturellen Einrichtung, die der Kulturraum institutionell fördert. Der Höchstfördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Bei nicht kommunalen Trägern muss zusätzlich ein Sitzgemeindeanteil von mind. 8 % der Gesamtkosten erbracht werden.
Nähere Informationen und das Antragsformular sind verfügbar über: https://www.kulturraum-erzgebirge-mittelsachsen.de/foerderung.html
Bei konkretem Interesse an einer Antragstellung steht das Kultursekretariat in Flöha telefonisch (03726/784547-11 oder -12) oder per E-Mail (kulturraum@erzgebirge-mittelsachsen.de) zur Verfügung.
PM/ KP