Borkenkäfer weiterhin Gefahr für Wälder im Erzgebirgskreis

07. April 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Waldbesitzer werden um Unterstützung gebeten

Mehrere Stürme und die anhaltende Trockenheit haben in den letzten beiden Jahren zu einer noch nie dagewesenen Massenvermehrung von Borkenkäfern in den Fichtenwäldern des Erzgebirgskreises geführt. Hier sorgten und sorgen insbesondere der Buchdrucker und Kupferstecher für erhebliche Schäden in den Baumbeständen.

Nachdem sich die Borkenkäfer zur Überwinterung unter die Rinde oder in den Boden zurückgezogen hatten, werden sie bei den derzeit frühlingshaften Temperaturen wieder aktiv und breiten sich weiter aus (der Schwarmflug der Borkenkäfer setzt ein, wenn über mehrere Tage die Temperaturen über 16 Grad Celsius liegen). Zudem fehlt es den Wäldern weiter an dringend benötigtem Wasser.

Unermüdlich waren und sind eine Vielzahl an Förstern und Helfern unterwegs, um den Forstschädlingsbefall weiter einzudämmen. In den Privat- und Körperschaftswaldungen obliegt die  Forstaufsicht dem Landkreis. Geschultem Personal der unteren Forstbehörde des Erzgebirgskreises gelang es im aktuellen Käferjahr* 1.580 Befallsstellen ausfindig zu machen. Die Waldbesitzer wurden über den Befall schnellstmöglich informiert. Es gelang  mit viel Kraft und Energie einen Großteil des  Waldes zu sanieren. Unterstützung gab es auch durch den Staatsbetrieb Sachsenforst, welcher in seiner Zuständigkeit auch den Privat- und Körperschaftswaldbesitzern beratend zur Seite steht, bzw. auf Wunsch auch aktiv unterstützt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass die Aufarbeitung und Beräumung  von Schadholz, insbesondere zur Borkenkäferbekämpfung, eine betriebliche Notwendigkeit und somit ein triftiger Grund zur „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Eigentum“ (Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes; Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie; Ausgangsbeschränkungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10) darstellt. Die notwendigen forstwirtschaftlichen Maßnahmen können somit vom Waldeigentümer bzw. dessen Beauftragten unmittelbar aufgenommen oder fortgeführt werden.

Nur unter Mitwirkung der Waldbesitzer, dem Vorhandensein genügend forstlicher Dienstleister sowie behördlicher Überwachung und Unterstützung kann der größte Schaden für den Erzgebirgswald abgewendet werden. Auch 2020 ruft daher das Landratsamt Erzgebirgskreis alle Waldbesitzer auf, ihren Wald in regelmäßigen Abständen auf Käferbefall zu kontrollieren und zu sanieren. Neubefall melden Sie bitte  unter E-Mail: forst@kreis-erz.de.

 

Hintergrundinformationen zum Borkenkäfer:*

Ein Borkenkäferjahr dauert vom Mai des aktuellen Jahres bis April des Folgejahres. Das Leben eines Buchdruckers, der schädlichste Borkenkäfer an der Fichte, besteht aus Nahrungsaufnahme und Fortpflanzung – Hauptgründe, warum dieser etwa fünf Millimeter große Schädling den Waldbesitzern und Förstern Kopfzerbrechen bereitet. Im Jahresverlauf 2019 entstanden bis zu drei Käfergenerationen. So konnten aus einem Käfer bis zu 100.000 Nachkommen hervorgehen.
Das Brutgeschäft  dauert ca. sechs Wochen, dann schwärmt die neue Käfergeneration. Um die exponentielle Massenvermehrung zu unterbrechen, müssen die befallenen Bäume entdeckt und aus dem Wald entfernt  werden.

 

SJ

 

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