Breitbandprojekt Erzgebirgskreis: Onlineabfrage zum Adressstatus möglich

24. Oktober 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Kreisentwicklung im Landratsamt mit neuem Online-Angebot.

Die Kreisentwicklung im Landratsamt Erzgebirgskreis bietet Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie betroffenen Unternehmen, Vereinen, Verbänden uvm. künftig die Möglichkeit online eine Abfrage zum eigenen Adressstatus zu stellen. Dadurch erhalten Interessenten schnell und unkompliziert Auskunft über die verschiedenen Möglichkeiten zum Breitbandausbau an ihrer Adresse bzw. ihrem Adresspunkt. Näheres zum Breitbandprojekt erfahren Sie auf der Seite der Kreisentwicklung, wo Sie auch einen Direktlink zur Onlineabfrage zum Adressstatus finden.

 

Hintergrund

Da neben dem geförderten Breitbandausbauprojekt des Erzgebirgskreises auch der Breitbandausbau durch zahlreiche andere Telekommunikationsunternehmen vorangetrieben wird, ist es für die Bürger aktuell sehr schwierig Klarheit darüber zu erlangen, welche Möglichkeiten konkret am einzelnen Adresspunkt bestehen. Der Erzgebirgskreis hat deshalb eine Onlineabfragemöglichkeit erstellt, über die adresspunktgenau der aktuelle Status im kreisweiten Breitbanderschließungsprojekt abgefragt werden kann.  Es ist dabei aber zu beachten, dass die Daten der Förderprojekte einzelner Städte oder Gemeinden dem Landkreis noch nicht vollständig vorliegen und deshalb an diesen Punkten auch noch nicht in jedem Fall konkret zwischen geförderten und nichtgeförderten Adresspunkten unterschieden werden kann. Ähnlich verhält es sich aus rechtlichen Gründen in den Gebieten, in denen noch kein Unternehmen abschließend für den geförderten Ausbau beauftragt wurde. Soweit für diese Gebiete jedoch mögliche Anschlusswerte durch Telekommunikationsunternehmen gemeldet wurden, wird diese Information auch für diese Adresspunkte ausgegeben. Die Daten werden laufend aktualisiert und ergänzt. Es ist weiterhin zu beachten, dass insbesondere die Einstufung als Vortriebsadresse (Adressen die zwar besser versorgt sind, die aber an einer zu errichtenden Trasse liegen) immer unter dem Vorbehalt einer Änderung der jeweiligen Trassenpläne steht. Dieser Vorbehalt ist notwendig, da der tatsächliche Trassenverlauf auch noch direkt vor Baubeginn vor allem aus technischen Gründen geändert werden kann.

 

PM/SP

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