Bürgergeldgesetz veröffentlicht
Am 20.12.2022 wurde das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) vom 16. Dezember 2022 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 51 veröffentlicht. Damit können erste Teile des Gesetzes ab 01.01.2023 in Kraft treten.
Wegen der Änderungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zum 01.01.2023 müssen Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld keinen gesonderten Antrag auf Bürgergeld stellen. Die Leistungen laufen automatisch über den Jahreswechsel weiter, wenn alle sonstigen Leistungsvoraussetzungen vorliegen. Dies betrifft nicht Fälle, in denen zum 31.12.2022 ohnehin der Bewilligungsabschnitt ausgelaufen ist. In diesen Fällen ist, wie gewohnt, ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Der Gesetzgeber hat geregelt, dass die zuständigen Behörden bis zum 30.06.2023 die Begriffe Arbeitslosengeld II und Sozialgeld noch weiter verwenden dürfen. Eine zeitnahe Umstellung der Begrifflichkeiten auf Bürgergeld wird trotzdem angestrebt. Auch die Anpassung der im Internet bereit gestellten und beim Jobcenter einzureichenden Formulare erfolgt sukzessive.
Einzelheiten zu den Änderungen durch das Bürgergeldgesetz finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.