Bundeswehr leistet Amtshilfe in der Corona-Pandemie
Rund 950 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr helfen derzeit in der Corona-Pandemie an 40 Orten im Freistaat Sachsen. Sie arbeiten als mobile Abstrich- und Impfteams, unterstützen in den Gesundheitsämtern bei der telefonischen Kontakt-Nachverfolgung von Infektionsketten und sind als »Helfende Hände« in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern eingesetzt, um das Pflegepersonal zu entlasten. Insgesamt 336 mal haben seit 10.03.2020 sächsische Behörden die Bundeswehr um Amtshilfe in der Corona-Pandemie gebeten.
»Für uns ist es eine selbstverständliche Verpflichtung, dass wir jetzt gemeinsam mit all unseren Partnern diese Herausforderung hier in Sachsen stemmen. Wir sind als Nothelfer vor Ort und unterstützen, bis die zivile Seite es wieder selbst meistern kann«, sagt Oberst Klaus Finck, Kommandeur des Landeskommandos Sachsen.
»Wir sind sehr dankbar über diesen Einsatz, denn ohne die Hilfe der Bundeswehr wäre die Lage in den Krankenhäusern als auch in den Gesundheitsämtern eine andere. Um es auf den Punkt zu bringen: Sie helfen Leben retten! Es ist gut zu wissen, dass wir in dieser Krise einen solchen starken Partner an unserer Seite wissen«, betont Gesundheitsministerin Petra Köpping.
Mehr als 1.000 Soldaten waren in der Spitze in ganz Sachsen eingesetzt. Die Kameradinnen und Kameraden helfen in allen sächsischen Landkreisen. Besonders in den Landkreisen Görlitz (106), Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (50), Bautzen (72), in Meißen (86) und im Erzgebirgskreis (80) unterstützen Soldaten im Moment.
Das Lagezentrum des Landeskommandos Sachsen in der Dresdner Marienallee koordiniert die Unterstützung der Bundeswehr im Freistaat. Die Hilfe der Soldaten kommt vor allem von der Panzergrenadierbrigade 37 »Freistaat Sachsen« und ihren Truppenteilen in Sachsen und Thüringen, vom Sanitätsregiment 1 in Weißenfels und vom Landeskommando Sachsen. Neben der aktiven Truppe koordinieren Reservisten als Beraterteams in den Landratsämtern die Hilfe vor Ort.
Bereits in der Vergangenheit hatten die Streitkräfte im Freistaat Amtshilfe geleistet. Dies geschah unter anderem bei Waldbränden, während des Elbe-Hochwassers, in der Flüchtlingshilfe und beim Kampf gegen den Borkenkäfer. Grundlage für diese Hilfeleistungen ist der Artikel 35, Absatz 1, des Grundgesetzes.
PM SMS 22.01.2021/AB