Corona-Hotline steht für Fragen zur Bescheinigung der Befreiung von der Quarantäne-Pflicht für tschechische Grenzpendler zur Verfügung

18. Februar 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

U.a. Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr.

Bei Fragen bezüglich der Bescheinigung der Befreiung von der Quarantäne-Pflicht für tschechische Grenzpendler können sich betroffene Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit heute an die Corona-Hotline des Erzgebirgskreises wenden. Die Corona-Hotline ist regulär Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 09:00 bis 13:00 Uhr erreichbar.

Das Serviceangebot wird vorsorglich für das kommende Wochenende erweitert. Am Samstag, den 20.02.2021 und Sonntag, den 21.02.2021 ist die Corona-Hotline des Erzgebirgskreises von 09:00 bis 15:00 Uhr erreichbar.

Corona-Hotline des Gesundheitsamts des Erzgebirgskreises: 03733 / 831 4444 und 03771 / 277 4444

Bescheinigung der Befreiung von der Quarantäne-Pflicht für tschechische Grenzpendler für abschließend definierte Berufsgruppen

Die Bescheinigung zur Befreiung von der Quarantäne-Pflicht ist ausschließlich möglich für die abschließend aufgezählten Berufsgruppen wie

• Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz und einsatzgleichen Verpflichtungen aus dem Ausland zurückkehren.
• Beschäftigte in der Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen, im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft sowie in der Informationstechnik, im Telekommunikationswesen und in Laboren medizinischer Einrichtungen.

Das Antragsformular wird auf www.erzgebirgskreis.de/coronavirus in der Rubrik „Downloads“ zur Verfügung gestellt.
Direktlink zum Download

Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen, von einer entscheidungsbefugten Person des Unternehmens zu unterschreiben und per E-Mail an gesundheitsamt@kreis-erz.de zu senden.

Wichtiger Hinweis: Der Landkreisverwaltung liegt aktuell kein rechtlich begründeter Ermessenspielraum vor, die erschöpfende Aufzählung an Berufsgruppen zu erweitern. Anträge von Arbeitgebern aus anderen Berufsgruppen können demnach nicht positiv beschieden werden. Die Landkreisverwaltung bittet um Verständnis und darum von etwaigen Anfragen abzusehen. Vielmehr wären dringlich angezeigte Erfordernisse dem Verordnungsgeber gegenüber anzuzeigen.

 

PM 18.02.2021/AB

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de