Corona-Pandemie: Weitere Einschränkung des Dienstbetriebes der Landkreisverwaltung
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens in Sachsen und besonders auch im Erzgebirgskreis kommt es ab Montag (29.11.2021) zu weiteren Einschränkungen des Dienstbetriebes der Landkreisverwaltung. Diese Schritte sind zwingend erforderlich, um die Aufgabenerfüllung insbesondere des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und weiterer Fachbereiche des Landratsamtes, die bei der Pandemiebekämpfung stark gefordert sind, bestmöglich aufrechtzuerhalten. Hierzu zählen etwa die Erfassung und Übermittlung neuer PCR-positiver COVID-19-Fälle oder die Betreuung der Corona-Hotline. Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf die nachfolgenden, teilweise bereits seit längerem geltenden Einschränkungen einstellen.
Einschränkung von Angeboten und Leistungen der Landkreisverwaltung
Zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der als kritisch eingestuften behördlichen Infrastruktur, ist eine Personalzuführung zu den in der Pandemiebekämpfung besonders geforderten Struktureinheiten der Landkreisverwaltung erforderlich. Dies geht unweigerlich mit der Einschränkung einzelner, für die Pandemiebekämpfung nicht relevanter Angebote und Leistungen der Landkreisverwaltung einher.
Betroffen sind folgende Fachbereiche, die für die Bürgerinnen und Bürger aber v. a. unter den nachfolgend angegebenen Funktionspostfächern erreichbar bleiben:
Gesundheitsamt: gesundheitsamt@kreis-erz.de
Bauaufsichtsbehörde: bauaufsicht@kreis-erz.de
unterer Denkmalschutzbehörde: denkmalschutz@kreis-erz.de
Flurneuordnung: flurneuordnung@kreis-erz.de
Vermessung: vermessung@kreis-erz.de
Geodienstleistungen: geodienstleistungen@kreis-erz.de
Gutachterausschuss: gutachterausschuss@kreis-erz.de
Umweltamt: umwelt-landwirtschaft@kreis-erz.de
Die Fachbereiche bleiben trotzt der aktuellen Situation bemüht, alle anfallenden Verwaltungsvorgänge auch weiterhin zu bearbeiten. Angesichts der Personalumsetzungen kann es jedoch zu verlängerten Bearbeitungszeiten kommen. Von telefonischen Nachfragen und persönlichen Kontaktierungen der jeweiligen Sachbearbeiter sollte künftig abgesehen werden. Stattdessen ist die zwischenzeitlich bewährte Nutzung der o. g. Funktionspostfächer für die Bürger-Amt-Kommunikation mehr denn je geboten.
Schließung der Dienstgebäude für den Publikumsverkehr bleibt bestehen
Die bereits seit längerem geltende generelle Schließung aller Dienstgebäude der Landkreisverwaltung für den Publikumsverkehr bleibt unverändert bestehen. Dadurch sollen zwischenmenschliche Kontakte zwischen Bürgerinnen und Bürgern mit Mitarbeitern der Verwaltung eingeschränkt und damit die Ansteckungsgefahren reduziert werden.
Terminvereinbarung für dringende Angelegenheiten unter Beachtung der 3G-Regel möglich
Terminvereinbarungen für dringende Angelegenheiten, bei denen ein persönliches Aufsuchen der Dienststellen z. B. gesetzlich vorgeschrieben ist, bleiben im Ausnahmefall auch weiterhin möglich.
Für die begründeten Ausnahmefälle ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung via Telefon oder E-Mail erforderlich. Darüber hinaus sind auch die in den Gebäuden geltenden Hygienebestimmungen zwingend zu beachten. Dazu zählt insbesondere die Mitführung eines aktuellen 3G-Nachweises, das Tragen einer anerkannten Mund-Nase-Bedeckung (MNB) und die Nutzung der an den Eingängen aufgestellten Desinfektionsmittelspender. Weitere Hinweise zu den geltenden Hygienebestimmungen des Landratsamtes können den Aushängen vor Ort entnommen werden.
Besucher mit Termin werden von den zuständigen Sachbearbeitern an den Eingängen der Dienstgebäude in Empfang genommen.
Kontaktmöglichkeiten: Landratsamt bleibt für die Bürger erreichbar
Neben der Terminabsprache können Bürgerinnen und Bürger auch ihre Anliegen fernmündlich oder elektronisch vortragen. Für die Kommunikation mit den verschiedenen Ämtern im Landratsamt Erzgebirgskreis bestehen die bekannten und nach Anliegen strukturierten Funktionspostfächer auch weiterhin. Eine Übersicht kann unter der Rubrik „Liste der Funktionspostfächer“ auf der Corona-Seite des Erzgebirgskreises abgerufen werden. Ebenfalls kann der Bereich „Ämter von A bis Z“ der Homepage für Recherchen und die zielgerichtete Ansprache der Ämter genutzt werden.
Eine Besonderheit betrifft die Terminvereinbarung in der Kfz-Zulassungsbehörde. Dort werden (zwingend erforderliche) Termine über ein eigenes Online-Buchungssystem vergeben. Näheres dazu erfahren Sie hier. Für Angelegenheiten der Fahrerlaubnisbehörde können notwendige Termine über die Telefon-Hotline unter den Rufnummern 03733 831 5320 oder -5305 vereinbart werden. Auf Grund des sehr hohen Telefonaufkommens können Bürger unter Angabe Ihrer Telefonnummer eine E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de senden und werden zeitnah durch Mitarbeiter zurück gerufen. Insbesondere vom Pflichtumtausch betroffene Bürger, werden angehalten eine Kontaktaufnahme durch die Fahrerlaubnisbehörde abzuwarten.
Darüber hinaus ist die telefonische Erreichbarkeit der Landkreisverwaltung während der Sprechzeit auch über die zentralen Einwahlmöglichkeiten gewährleistet – d. h.: Montag und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie Dienstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr. Es gelten folgende Erreichbarkeiten:
Bereich Annaberg-Buchholz: 03733/8310
Bereich Aue-Bad Schlema: 03771/2770
Bereich Marienberg: 03735/ 6010
Bereich Stollberg: 037296/5910
PM/SP