Corona- Soforthilfe für Sportvereine
Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) und der Landessportbund Sachsen unterstützen gemeinsam Vereine, die aufgrund der pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen in Notlagen geraten sind. Zur Abmilderung der Folgen, kann im Rahmen einer Soforthilfe eine Einmalzahlung zur Existenzsicherung gewährt werden. Zuwendungen zwischen 1.000 € bis 10.000 € sind möglich.
Bedingungen für die Gewährung der Soforthilfe:
der Liquiditätsengpass, der zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führt, ist pandemiebedingt
der Sportverein war zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied im Landessportbund Sachsen
der Verein ist als gemeinnützig anerkannt
Weitere Informationen:
Landessportbund Sachsen e. V.
Goyastraße 2d
04105 Leipzig
Telefon: 0341 - 216310
FAQs des Landessportbundes Sachsen zur Antragsstellung und Antragsformulare
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