Corona- Soforthilfe für Sportvereine

29. Oktober 2020
Neuigkeiten

Anträge auf „Corona-Zuschüsse“ sind weiterhin möglich

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) und der Landessportbund Sachsen unterstützen gemeinsam Vereine, die aufgrund der pandemiebedingten Infektionsschutzmaßnahmen in Notlagen geraten sind. Zur Abmilderung der Folgen, kann im Rahmen einer Soforthilfe eine Einmalzahlung zur Existenzsicherung gewährt werden. Zuwendungen zwischen 1.000 € bis 10.000 € sind möglich.

Bedingungen für die Gewährung der Soforthilfe:

  • der Liquiditätsengpass, der zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führt, ist pandemiebedingt

  • der Sportverein war zum 15. März 2020 ordentliches Mitglied im Landessportbund Sachsen

  • der Verein ist als gemeinnützig anerkannt

Weitere Informationen:

Landessportbund Sachsen e. V.
Goyastraße 2d
04105 Leipzig

Telefon: 0341 - 216310

www.sport-fuer-sachsen.de

FAQs des Landessportbundes Sachsen zur Antragsstellung und Antragsformulare 

re

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de