Das Gesundheitsamt informiert zu Nachweisen über Schutzimpfungen

02. August 2021
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Innerhalb von Deutschland haben weiterhin alle Impfzeugnisse ihre Gültigkeit.

Der Nachweis über Schutzimpfungen wird in Impfausweisen geführt. Alle Schutzimpfungen wie z. B. Masern oder Hepatitis ebenso wie die Grippeschutzimpfung oder seit diesem Jahr die Corona-Schutzimpfung werden zum Nachweis im Impfausweis erfasst. International anerkannt ist der nach internationalen Gesundheitsvorschriften standardisierte gelbe Impfausweis der Weltgesundheitsorganisation. Innerhalb von Deutschland haben weiterhin alle Impfzeugnisse (also Dokumente, die eine Impfung glaubhaft versichern, wie z. B. ein alter Impfausweis) ihre Gültigkeit. Es empfiehlt sich in jedem Fall diese Dokumente weiterhin aufzubewahren.

Mit der Corona-Schutzimpfung wurde der digitale Impfnachweis eingeführt, den es bisher ausschließlich zum Nachweis der Corona-Schutzimpfung gibt. Andere Schutzimpfungen können darüber noch nicht erfasst und abgebildet werden. Neben dem digitalen Impfnachweis werden aber auch die gelben Impfausweise in Papierform international anerkannt. D.h. wer in den Urlaub fahren möchte und einen gelben Impfausweis zum Nachweis der Corona-Schutzimpfung besitzt, muss zusätzlich keinen digitalen Nachweis erbringen. Das gilt umgekehrt natürlich auch.

Das Gesundheitsamt des Erzgebirgskreises hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Nachweis der Corona-Schutzimpfung für Sie zusammengestellt:

Ich habe zur Corona-Schutzimpfung ein Ersatzpapier erhalten, wie kann ich den Nachweis über die Corona-Schutzimpfung in meinen Impfausweis übertragen lassen?

Den Übertrag vom Ersatzdokument in den gelben Impfausweis kann der Hausarzt oder sonstige niedergelassene Arzt kostenfrei vornehmen. Alternativ kann ausschließlich nach Terminvereinbarung der Übertrag im Gesundheitsamt für eine Gebühr von 11 Euro erfolgen.

Wie erhalte ich den digitalen Impfausweis zum Nachweis über die erfolgte Corona-Schutzimfpung?

Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis, in einem Impfzentrum oder in einer Apotheke generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein 2D-Barcode erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone. (vgl. Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis (www.bundesgesundheitsministerium.de)) Das Gesundheitsamt hat keine Möglichkeit einen Barcode für einen digitalen Impfnachweis zu erstellen.

Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ weiterhin möglich und gültig. (vgl. Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis (www.bundesgesundheitsministerium.de))

Weitere Fragen und Antworten zum digitalen Impfnachweis finden Sie hier.

Wer kann die Nachweise aus alten Impfdokumenten in den internationalen Impfausweis übertragen?

Auch hier können Hausärzte und niedergelassene Ärzte den Übertrag kostenfrei übernehmen. Ebenso ist die Erstellung eines Duplikats von einem alten Impfausweis ausschließlich nach Terminvereinbarung im Gesundheitsamt gegen eine Gebühr von 14 Euro möglich. Bitte beachten Sie, dass für diese Leistung bei Ärzten und im Gesundheitsamt entsprechende Bearbeitungs- und Wartezeiten für Sie anfallen und prüfen Sie, ob ein Übertrag gegenwärtig zwingend erforderlich ist.

Terminvereinbarungen im Gesundheitsamt Erzgebirgskreis sind möglich unter: 03733 831-3008 oder 03771 277-3206.

 

PM/AB

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de