Die Fahrerlaubnisbehörde informiert

20. Mai 2020
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Trotz Öffnung der Dienstgebäude für Besucher sollte weiterhin vorrangig die Möglichkeit zur postalischen Übersendung von Fahrschulanträgen genutzt werden.

Bezugnehmend auf die allgemeine Mitteilung vom 19.05.2020 über die Öffnung der Dienstgebäude des Landratsamtes Erzgebirgskreis für Besucher ab dem 25.05.2020 geben wir für die Dienstleistungen der Fahrerlaubnisbehörde folgende, ergänzende Informationen:

Um die Zahl persönlicher Termin auch weiterhin gering zu halten, ermöglichen wir die postalische Übersendung von Fahrschulanträgen (Ersterteilung / Erweiterung).

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bearbeitung nur dann möglich ist, wenn die Anträge vollständig eingereicht werden und alle Unterschriften (auch die der Erziehungsberechtigten) vorhan-den sind. Die für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse erforderlichen Unterlagen sind auf der Rückseite des Fahrerlaubnisantrags aufgeführt, bitte zusätzlich eine Ausweiskopie des Antragstellers beilegen. Des Weiteren müssen die Formulare Erklärung zum Erwerb Einzelklasse bzw. Erklärung zum Erwerb Doppelklasse und das Kontrollblatt ausgefüllt und unterschrieben mitübersandt werden. Alle Formulare können von der Internetseite des Landratsamtes Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de) unter:

Bürgerservice - Formulare - Sachgebiete - Fahrerlaubnisbehörde - Suche starten

heruntergeladen werden.

Sobald die Unterlagen komplett vorliegen, werden dem Antragsteller eine Zahlungsaufforderung über die zu erhebenden Verwaltungsgebühren sowie ein Überweisungsträger zugeschickt. Nachdem die Zahlung erfolgt ist, wird der Prüfauftrag an die Prüforganisation erteilt. Wichtig ist die Angabe einer Telefonnummer bzw. der E-Mail-Adresse des Antragstellers für evtl. Nachfragen und die Anschrift der ausbildenden Fahrschule.

Folgende Vorgänge werden nach vorheriger Terminvergabe zur Bearbeitung angenommen:

•    Anträge auf Erteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E (LKW und Bus) und zur Fahrgastbeförderung
•    Ersatz bei Verlust, Abnahme von Versicherungen an Eides statt
•    Anträge auf Neuerteilung nach Entzug
•    Ausgabe von fertigen Führerscheinen
•    Umschreibung von ausländischen Führerscheinen
•    Umschreibung von Dienstfahrerlaubnissen
•    Erteilung von internationalen Führerscheinen

Die Kontaktaufnahme zur Fahrerlaubnisbehörde erfolgt telefonisch.

Sie erreichen die Fahrerlaubnisbehörde zu den Sprechzeiten:

Mo. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Di. 08.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr – 12.00 Uhr

unter nachfolgenden Rufnummern: 03733 831-5320 / 03733 831-5380 / 03733 831-5305

E-Mail: fahrerlaubnisbehoerde@kreis-erz.de

Persönliche Termine derzeit nur in Annaberg-Buchholz möglich

Wir möchten abschließend noch darauf hinweisen, dass die Wahrnehmung persönlicher Termine bei der Fahrerlaubnisbehörde derzeit ausschließlich am Hauptstandort im Dienstgebäude Paulus-Jenisius-Straße 24 in 09456 Annaberg-Buchholz möglich ist und nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Bei Besuchen sind die geltenden Hygieneregeln in den Dienstgebäuden des Landrats-amtes Erzgebirgskreis zwingend einzuhalten.

 

PM/SP

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de