Digitale Lösungen für strukturschwache ländliche Räume gesucht!
Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben 2020 die Förderinitiative „Heimat 2.0“ ins Leben gerufen.
Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterstützen und Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für die Akteure vor Ort bzw. in der Region zu realisieren. Das kann zum Beispiel über konkrete digitale Anwendungen in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erfolgen.
Im Zuge der 1. Staffel wurden 2020 bereits zwölf Modellvorhaben für eine Förderung ausgewählt. Diese haben nun bis Ende 2023 Zeit, die Entwicklung oder Verbreitung innovativer digitaler Anwendungen zu erproben, die langfristig geeignet sind, durch eine Sicherung und Verbesserung von Angeboten der Daseinsvorsorge die Lebensqualität zu sichern.
Aufgrund der positiven Resonanz der 1. Staffel sollen 2021 in einer zweiten Auswahlrunde ca. sechs weitere Modellvorhaben für eine 2. Staffel ausgewählt werden.
Für diese Staffel können sich ab sofort kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure unterhalb der Kreisebene bewerben!
Gegenstand der Förderung
Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einem der folgenden Themenfelder zugeordnet werden können:
lokale und regionale Versorgung
Bildung, Qualifizierung und digitale Kompetenzen
Gesundheits-und Pflegeversorgung
öffentliche Verwaltung
soziale und kulturelle Angebote
Zivilgesellschaft und Ehrenamt
Schaffung attraktiver Wohn-und Arbeitsstandorte
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Zuwendungen auf Ausgabenbasis
die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 90 % gewährt
die Förderung pro Modellvorhaben über einen dreijährigen Zeitraum soll grundsätzlich zwischen 200.000 Euro und 600.000 Euro liegen
eine Unter-und Überschreitung ist in begründeten Einzelfällen zulässig
Was ist förderfähig?
konsumtive Ausgaben entsprechend der o. a. förderfähigen Maßnahmen inkl. Personalausgaben
die Vergabe von Leistungen
projektbedingte investive Ausgaben, diese dürfen jedoch grundsätzlich nur einen untergeordneten Anteil der Gesamtförderung ausmachen
Einreichefrist:
Projektskizzen können bis Donnerstag, 15.04.2021 an bewerbung@bule-heimat20.de gesendet werden
weiterführende Informationen:
www.bule-heimat20.de
E-Mail: info@bule-heimat20.de
Heimat 2.0 - Förderaufruf für Modellvorhaben
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Fördergebietskulisse
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Bewerbungsformular
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Häufig gestellte Fragen
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Nebenbestimmungen
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Anbest GK
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Informationsblatt Datenschutz nach Art. 13
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Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung / 05.03.2021 re