Digitale Lösungen für strukturschwache ländliche Räume gesucht!

05. März 2021
Neuigkeiten

2. Förderaufruf für Modellvorhaben.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) haben 2020 die Förderinitiative „Heimat 2.0“ ins Leben gerufen.

Ziel von "Heimat 2.0" ist es, in ausgewählten Modellvorhaben den Einsatz digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge zu unterstützen und Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für die Akteure vor Ort bzw. in der Region zu realisieren. Das kann zum Beispiel über konkrete digitale Anwendungen in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung erfolgen.

Im Zuge der 1. Staffel wurden 2020 bereits zwölf Modellvorhaben für eine Förderung ausgewählt. Diese haben nun bis Ende 2023 Zeit, die Entwicklung oder Verbreitung innovativer digitaler Anwendungen zu erproben, die langfristig geeignet sind, durch eine Sicherung und Verbesserung von Angeboten der Daseinsvorsorge die Lebensqualität zu sichern.

Aufgrund der positiven Resonanz der 1. Staffel sollen 2021 in einer zweiten Auswahlrunde ca. sechs weitere Modellvorhaben für eine 2. Staffel ausgewählt werden.

Für diese Staffel können sich ab sofort kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure unterhalb der Kreisebene bewerben!

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind grundsätzlich Vorhaben, die einem der folgenden Themenfelder zugeordnet werden können:

  • lokale und regionale Versorgung

  • Bildung, Qualifizierung und digitale Kompetenzen

  • Gesundheits-und Pflegeversorgung

  • öffentliche Verwaltung

  • soziale und kulturelle Angebote

  • Zivilgesellschaft und Ehrenamt

  • Schaffung attraktiver Wohn-und Arbeitsstandorte

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

  • die Förderung erfolgt im Rahmen der Projektförderung als Zuwendungen auf Ausgabenbasis

  • die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Anteilsfinanzierung mit einer Förderquote von bis zu 90 % gewährt

  • die Förderung pro Modellvorhaben über einen dreijährigen Zeitraum soll grundsätzlich zwischen 200.000 Euro und 600.000 Euro liegen

    • eine Unter-und Überschreitung ist in begründeten Einzelfällen zulässig

Was ist förderfähig?

  • konsumtive Ausgaben  entsprechend  der  o. a.  förderfähigen  Maßnahmen  inkl. Personalausgaben

  • die Vergabe von Leistungen

  • projektbedingte investive Ausgaben, diese dürfen jedoch grundsätzlich nur einen untergeordneten Anteil der Gesamtförderung ausmachen

Einreichefrist:

  • Projektskizzen können bis Donnerstag, 15.04.2021 an bewerbung@bule-heimat20.de gesendet werden

weiterführende Informationen:

www.bule-heimat20.de
E-Mail: info@bule-heimat20.de

Heimat 2.0 - Förderaufruf für Modellvorhaben
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Fördergebietskulisse
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Bewerbungsformular
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Häufig gestellte Fragen
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Nebenbestimmungen

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Anbest GK
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Informationsblatt Datenschutz nach Art. 13
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Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung / 05.03.2021 re

 

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