Dynamisierung / Fortschreibung des Wohngeldes zum 1.1.2022

30. Dezember 2021
Neuigkeiten

Wohngeldempfänger erhalten neue Bescheide

Infolge der CO2-Bepreisung des Wärmesektors gemäß des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung, wurde mit Inkrafttreten des Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetzes (WoGCO2BeprEntlG) das Wohngeldvolumen zum 01. Januar 2021 um 10 Prozent erhöht.

Wohngeldempfänger und -empfängerinnen werden seitdem durch eine sog. CO2-Komponente gezielt bei den Heizkosten entlastet. Die CO2-Komponente wird pauschal als Zuschlag zur Miete bzw. Belastung gewährt und ist in der Höhe abhängig von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder. Insofern führt dieser pauschale Zuschlag im Durchschnitt zu einem höheren Wohngeldanspruch von rund 15,00 EUR monatlich (Tendenz steigend je eines weiteren zu berücksichtigendes Haushaltsmitgliedes).

Ziel des Gesetzes war es, im Kontext der CO2-Bepreisung, das Entstehen sozialer Härten zu vermeiden. Von der Änderung haben im Jahr 2021 alle Haushalte profitiert, die bereits Wohngeld bezogen haben sowie weitere Haushalte, die aufgrund dieser Leistungsverbesserung neu Wohngeld beanspruchen konnten.


Zum 01.12.2021 erhalten im Erzgebirgskreis 2.884 Haushalte Wohngeld.

 


Wohngeldstelle des Erzgebirgskreises übernahm zudem zum 01.01.2021 die Aufgaben der Wohngeldstelle der Stadt Annaberg-Buchholz

 

Die Wohngeldbearbeitung in der bisherigen Zuständigkeit der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz ging kraft Gesetzes auf den Erzgebirgskreis über. Im Zuge dieses Aufgabenübergangs wurden durch das Landratsamt mehr als 400 laufende Wohngeldvorgänge und ein Wohngeldsachbearbeiter übernommen.

 

 

Dynamisierung / Fortschreibung des Wohngeldes zum 1.1.2022

 

In Umsetzung des „Wohngeldstärkungsgesetz – WoGStärkG“ erfolgt erstmals die Dynamisierung des Wohngeldes zum 01.01.2022 wodurch das Wohngeld erneut an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst wird. Damit soll die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch zwei Jahre nach der Wohngeldnovelle, gesichert werden. Durch die regelmäßige Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten.


Durch eine gesetzliche Übergangsregelung erhalten alle Wohngeldempfängerinnen und -empfänger von Amts wegen zeitnah eine Neuentscheidung auf Basis der bisher gespeicherten Daten, so dass sie selbst nicht aktiv werden müssen. Der sich durch die Berechnung ergebene höhere Wohngeldbetrag, wird als Differenzbetrag für den Zeitraum ab Januar 2022 automatisch nachgezahlt bzw. als höherer Wohngeldbetrag gezahlt, so dass eine diesbezügliche Nachfrage bei der Wohngeldbehörde nicht erforderlich ist.

 

Bürger, deren Wohngeldanträge jedoch in diesem Jahr (2021) abgelehnt worden sind, sollten zur Überprüfung eines möglichen Wohngeldanspruches anhand der Anpassungen im Wohngeldgesetz ab Januar 2022 einen erneuten Wohngeldantrag bei Ihrer Wohngeldbehörde mit den dann aktuellen Unterlagen und Nachweisen einreichen.

 

Weitere Hinweise zur Dynamisierung des Wohngeldes ab 01.01.2022 haben bzw. werden die Bürger in ihren aktuellen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheiden von der Wohngeldbehörde erhalten.

 

 

 

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