Eingliederungsbilanz 2020 ist online
Jedes Jobcenter erstellt gemäß § 54 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) nach Abschluss eines Haushaltsjahres für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit eine Eingliederungsbilanz. Die Eingliederungsbilanzen sind bis zum 31. Oktober des folgenden Jahres fertigzustellen und zu veröffentlichen.
Am 18.10.2021 veröffentlichte das Jobcenter Erzgebirgskreis die Eingliederungsbilanz für 2020.
Die Daten finden Sie hier.