Einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

22. Juni 2022
Neuigkeiten

Referat Soziale Hilfen informiert.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung das Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses (Heizkostenzuschussgesetz) auf den Weg gebracht, welches zum 01. Juni 2022 in Kraft getreten ist.

Mit dem einmaligen Heizkostenzuschuss werden Wohngeldberechtigte bei der Zahlung ihrer Heizkosten in der Heizperiode 2021/2022 gezielt unterstützt.

Anspruch auf den einmaligen Heizkostenzuschuss haben Haushalte, denen Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz bewilligt wurde und bei denen mindestens ein Monat des Bewilligungszeitraums zwischen dem 01. Oktober 2021 und dem 31. März 2022 liegt.

Die Höhe des Heizkostenzuschusses richtet sich nach der Haushaltsgröße:

ein Ein-Personen-Haushalt erhält: 270 EUR
ein Zwei-Personen-Haushalt erhält: 350 EUR
für jede weiter Person im Haushalt gibt es zusätzlich: 70 EUR

Der einmalige Heizkostenzuschuss wird für die Wohngeldempfänger über die Wohngeldbehörden von Amts wegen bewilligt und an die bisher zahlungsempfangende Person ausgezahlt.

Laut Auskunft des Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung wird die Auszahlung dieser Einmalzahlung jedoch voraussichtlich nicht vor Oktober 2022 erfolgen können. Wohngeldempfänger im laufenden Wohngeldbezug werden die Auszahlung voraussichtlich zusammen mit der Wohngeldzahlung für den Monat Oktober 2022 erhalten.

Alle von der Einmalzahlung umfassten Personen, erhalten über die Leistungsgewährung und deren Auszahlung einen Bescheid.

Um eine zügige Bearbeitung und Zahlbarmachung gewährleisten zu können, bitten wir von persönlichen und/ oder telefonischen Anfragen zu dieser Thematik abzusehen und bedanken uns für das Verständnis.

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