Erfassung vorkommende Amphibienarten im Sauwaldgebiet

01. März 2022
Neuigkeiten

Untere Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises informiert.

Erfassung vorkommende Amphibienarten im Sauwaldgebiet (Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stadt Schlettau und Gemeinde Tannenberg)

Die untere Naturschutzbehörde des Erzgebirgskreises informiert, dass das Naturschutzzentrum Erzgebirge gGmbH (NSZ) im Auftrag des Landratsamtes Erzgebirgskreis auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz, der Stadt Schlettau und der Gemeinde Tannenberg im Sauwaldgebiet ab dem Frühjahr 2022 Erfassungen der vorkommenden Amphibienarten vornimmt. Hierfür müssen Grundstücke betreten werden, um die entsprechenden Kartierungsarbeiten vornehmen zu können.

Auf Grundlage des § 37 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) sind die Bediensteten und Beauftragen der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind. Gemäß § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen.

Da sich die Erhebungen im Rahmen der oben genannten Erfassung der Amphibienarten auf eine Vielzahl von Grundstücken erstreckt, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.
Die beauftragten Personen sind verpflichtet Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.  

 

Die "Öffentliche Bekanntmachung für die Erfassung vorkommender Amphibienarten im Sauwaldgebiet (Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stadt Schlettau und Gemeinde Tannenberg)" erfolgte im Amtsblatt des Erzgebirgskreises, Ausgabe 12/2022 vom 01.03.2022 unter www.erzgebirgskreis.de/bekanntmachungen

 

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