Weiterhin Zugang zu SGB II–Leistungen erleichtert

17. März 2022
Neuigkeiten

Seit März 2020 ist der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II aufgrund der COVID-19-Pandemie vereinfacht. Diese erleichterten Zugangsvoraussetzungen wurden aufgrund der weiterhin anhaltenden Auswirkungen der Pandemie nun bis zum 31.12.2022 verlängert.

Sie umfassen die befristete Einschränkung der Vermögensprüfung und die befristete Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.

Die dies regelnde Verordnung zur Verlängerung von Regelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, im Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen Gesetzen aus Anlass der COVID-19-Pandemie vom 10.03.2022 wurde am 17.03.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Hier finden Sie die entsprechenden FAQ.

 

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