Erzgebirgskreis bietet Jagdausübungsberechtigten Schulung an
Die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung ermöglicht eine Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen und die Kennzeichnung des Tierkörpers im Rahmen der Jagdausübung auf Jagdausübungsberechtigte.
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt kann Jägern, die Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines sind und den Nachweis über eine Schulung zur Trichinenprobenahme vorweisen können sowie die Befähigung als kundige Person besitzen, die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen.
Die Übertragung darf jedoch nur erfolgen, wenn der Jagdausübungsberechtigte die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit besitzt und er von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist.
Die nächste Schulung zur Trichinenprobenentnahme findet am
Freitag, den 17. September 2021, 18:30 Uhr,
im Landratsamt Erzgebirgskreis, Dienstgebäude in Annaberg-Buchholz,
Paulus-Jenisius-Straße 24,
Haus A (Neubau) / Konferenzsaal
statt.
Jagdausübungsberechtigte aus dem Erzgebirgskreis, die an diesen Schulungen teilnehmen möchten, können sich bis zum 8. September 2021 unter folgendem Kontakt anmelden:
Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz
Telefon: 03771-277 3371
Fax: 03771-277 3344
Zur Schulung sollte der gültige Begehungsschein / Jagdschein (vorzugsweise eine Kopie) sowie der Nachweis der „kundigen Person“ (bzw. der Nachweis der Jägerprüfung ab 2008) mitgebracht werden.
Es steht nur eine begrenzte Teilnehmeranzahl zur Verfügung, um die Coronavirus-bedingten Hygieneregeln einzuhalten.
gez. Dr. Stein
Amtstierarzt