Erzgebirgskreis bietet Jagdausübungsberechtigten Schulung an

17. August 2020

Anmeldungen bis 25. September 2020 erbeten

Anmeldungen bis 25. September 2020 erbeten

Die Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung ermöglicht eine Übertragung der Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen bei Wildschweinen und die Kennzeichnung des Tierkörpers im Rahmen der Jagdausübung auf Jagdausübungsberechtigte.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt kann Jägern, die Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines sind und den Nachweis über eine Schulung zur Trichinenprobenahme vorweisen können sowie die Befähigung als kundige Person besitzen, die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen übertragen.

Die Übertragung darf jedoch nur erfolgen, wenn der Jagdausübungsberechtigte die erforderliche Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit besitzt und er von der zuständigen Behörde für die Wahrnehmung dieser Tätigkeit geschult worden ist.

Die nächste Schulung zur Trichinenprobenentnahme findet am
 

Freitag, den 2. Oktober 2020, 19:00 Uhr,

im Landratsamt Erzgebirgskreis, Dienstgebäude in Annaberg-Buchholz,

Paulus-Jenisius-Straße 24,

Haus A / Konferenzsaal
 

statt.

Jagdausübungsberechtigte aus dem Erzgebirgskreis, die an dieser Schulung teilnehmen möchten, können sich bis zum 25. September 2020 unter folgendem Kontakt anmelden:

                Landratsamt Erzgebirgskreis

                Referat Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

                Paulus-Jenisius-Straße 24

                09456 Annaberg-Buchholz

                Telefon: 03771-277 3371

                 Fax:      03771-277 3344

Zur Schulung sollte der gültige Begehungsschein / Jagdschein (vorzugsweise eine Kopie) sowie der Nachweis der „kundigen Person“ (bzw. der Nachweis der Jägerprüfung ab 2008) mitgebracht werden.

Die Teilnehmeranzahl ist aufgrund der Coronavirus-bedingten Hygieneregeln begrenzt.

 

KP

 

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de