Erzgebirgssparkasse bietet Soforthilfe für Vereine
Die Erzgebirgssparkasse bietet gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, die im Zuge der Corona-Krise in Not geraten sind eine Möglichkeit zur Soforthilfe. Betroffene die in einen finanziellen Engpass geraten sind, können aus dem Zweckertrag des PS-Lotterie-Sparens einen Zuschuss beantragen.
Die Soforthilfe kann unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen beispielsweise zur Kostendeckung für abgesagte Veranstaltungen, Finanzierung von Fixkosten oder für Kosten zum Erhalt des Vereinszwecks genutzt werden.
Detaillierte Informationen und den entsprechenden Antrag finden Sie auf der Homepage der Erzgebirgssparkasse.
wu