Erzgebirgssparkasse hilft Vereinen aus der Region

19. Januar 2021
Neuigkeiten

Jetzt Soforthilfe beantragen / Crowdfunding-Projekt starten

Mit dem Ziel die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzumildern, unterstützt die Erzgebirgssparkasse gemeinnützige Vereine, Institutionen und Projekte auf zwei Wegen.

1. Soforthilfe für Vereine und Organisationen:

Gemeinnützige Vereine, Institutionen und Projekte können dazu einen Antrag auf Soforthilfe stellen. Die Mittel dafür werden aus dem Zweckertrag des PS-Lotterie-Sparens bereitgestellt. Mögliche Verwendungszwecke sind:

  • Kosten für den Erhalt des Vereinszwecks,
    beispielsweise Lebensmittel für die Tafeln, Futterversorgung im Tierheim

  • Deckung von Kosten für abgesagte Veranstaltungen

  • Umsetzung aktueller Projekte

weitere Informationen

direkt zum Antragsformular

 

2. Crowdfunding-Plattform 99 Funken

Vereine sind sozialer Anlaufpunkt, Trainingsort oder Freizeittreff. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt – ob in den Bereichen Kultur, Sport, Brauchtum oder Soziales – sind sie unverzichtbar. Die Plattform bietet die Möglichkeit Projekte einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen und möglichst viele Menschen, auch mit kleineren Beträgen, zur Unterstützung zu motivieren.

Bis zum 31. März 2021 verdoppelt die Erzgebirgssparkasse eingehende Spenden bis zu einem Höchstbetrag von maximal 2.000 € pro Projekt.

zur Crowdfunding-Plattform 99 Funken

Pressemitteilung der Erzgebirgssparkasse

wu

Kontakt

Pressestelle

Paulus-Jenisius-Straße 24
09456 Annaberg-Buchholz

E-Mail: presse@kreis-erz.de