Etablierung einer Absatz- und Vermarktungsgenossenschaft sächsischer Direktvermarkter

06. Juli 2020
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 173.796,75 Euro.

Für die Etablierung einer Absatz- und Vermarktungsgenossenschaft sächsischer Direktvermarkter, hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 173.796,75 Euro erteilt.

Gegenstand des Förderantrages ist die Durchführung des Kooperationsvorhabens „Etablierung einer Absatz- und Vermarktungsgenossenschaft sächsischer Direktvermarkter“.
Für dieses Kooperationsvorhaben wurde durch die vier lokalen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V., Zukunft Westerzgebirge e. V., Silbernes Erzgebirge und Sächsisches Zweistromland – Ostelbien e. V. sowie durch die Sächsisch Gut eG eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Federführende LAG ist dabei die Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal e. V., deren LES Grundlage für die Antragstellung ist. Als Umsetzungspartner und damit Begünstigte für das Fördervorhaben fungiert die Sächsisch Gut eG.

Für das Vorhaben sollen zunächst die Ausgangsbedingungen analysiert und Synergiemöglichkeiten herausgearbeitet werden. Im Weiteren sollen gemeinsame Kooperationsgrundsätze, -Standards und Qualitätskriterien festgelegt sowie gemeinsame Vertriebskanäle und Logistiklösungen entwickelt werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Öffentlichkeitsarbeit. Die eingetragene Dachmarke „Sächsisch Gut“ soll  bekannt gemacht und etabliert werden. Die nachhaltige Sicherung des Projektes über das Kooperationsvorhaben hinaus wird angestrebt.

Das Vorhaben beinhaltet Ausgaben für das Projektmanagement. Die weiteren Vorhabensbestandteile umfassen Ausgaben für die Durchführung von Exkursionen und für Vorträge, Moderationen von Workshops und Arbeitsgruppen. Ebenso sind Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Präsentationsmaterialien enthalten. Angedacht sind u. a. Flyer zur Information über die Genossenschaft „Sächsisch Gut“ eG,  Messestände und –auftritte, Sensibilisierungsveranstaltungen für die Bevölkerung in den beteiligten LEADER-Regionen.
Darüber hinaus sollen sonstige Sachkosten für z. B. Büromiete, Büromaterial, Internet und Telefon, Hard- und Software, Reise- und Fahrkosten, Buchhaltung und Lohnrechnung finanziert werden.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 80 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Der Durchführungszeitraum wurde vom 10.10.2019 bis 15.03.2023 festgelegt.

 

PM/AB

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