Fahrerlaubnisbehörde des Erzgebirgskreises nimmt ab 2. November 2020 ihren regulären Betrieb wieder auf

30. Oktober 2020
Neuigkeiten

Amt war am 11. Oktober wegen der Corona-Infektion eines Beschäftigten geschlossen worden.

Im Interesse der Kontaktminimierung gilt weiterhin, dass Anträge ausschließlich schriftlich auf dem Postweg entgegen genommen werden. Hierzu sollen die auf der Homepage des Erzgebirgskreises (www.erzgebirgskreis.de) unter „Bürgerservice“, „Formulare“ für das Sachgebiet „Fahrerlaubnisbehörde“ zur Verfügung gestellten Antragsformulare genutzt werden. Termine für Vorsprachen im Dienstgebäude werden nur in den Fällen vergeben, in denen ein persönliches Erscheinen aus behördlicher Sicht unverzichtbar ist. In unabweisbar dringenden Fällen erreichen Sie die Fahrerlaubnisbehörde telefonisch unter der Rufnummer 03733 8315320.

 

PM/SP

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