FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV
Mit dem Beschluss des Bundesinfektionsschutzgesetzes in der Fassung vom 22. April 2021 gelten auch für die Fahrgäste der Regionalverkehr Erzgebirge GmbH (RVE) sowie der SDG Sächsischen Dampfeisenbahngesellschaft mbH (SDG) neue Regelungen. Seit Samstag besteht nunmehr die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard.
Zur Eindämmung des Corona-Virus und zur Sicherheit aller Fahrgäste sowie auch des Fahr- und Servicepersonals weisen die RVE und die SDG daher auf diese Neuregelung hin. Kinder unter sechs Jahren, Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie Menschen mit einem Attest sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In allen Kundenbüros der RVE sowie beim Servicepersonal in den Zügen der SDG können FFP2-Masken so lange der Vorrat reicht, erworben werden.
Die RVE hat zudem die Durchsagen im Bus zur Tragepflicht einer FFP2-Maske angepasst. Alle Fahrgäste sind angehalten sich an diese Neuregelung zu halten.
Aktuelle Informationen erhalten Sie auch unter www.rve.de.
PM/ KP