Fichtelberghaus wieder für Gäste und Besucher geöffnet

03. Dezember 2022
Neuigkeiten

Neueröffnung nach nur knapp 4 Wochen Schließzeit.

Der Hotel- und Restaurantbetrieb im Fichtelberghaus, gelegen auf dem höchsten Berg Sachsens, ist am 03.12.2022 wieder gestartet. Damit hat der neue Pächter der Landkreisimmobilie – die Liftgesellschaft Oberwiesenthal (LGO) – bereits einen Monat nach der zwischenzeitlichen Schließung des Objektes wieder für Touristen und Gäste geöffnet.  Grund zur Freude, nicht nur für Landrat Rico Anton:
 

„Dass das Fichtelberghaus nach nur einem Monat seine Türen wieder für die Besucher öffnet, freut mich sehr. So steht Wanderern, Sportbegeisterten, Touristen und Einheimischen egal ob von nah oder fern wieder ein gastronomisches Angebot sowie eine Übernachtungsmöglichkeit auf dem höchsten Gipfel des Freistaates zur Verfügung – und das gerade jetzt in der so wichtigen Advents-, Weihnachts- und Winterzeit. Das sind gute Nachrichten für unsere Region!

Das Fichtelberghaus gilt als Aushängeschild für den 1.215 m hohen Fichtelberg und ist von besonderer überregionaler touristischer Bedeutung, sodass mich eine längerer Schließung des Gebäudes sehr bedrückt hätte. Ich bin überzeugt, dass die LGO Liftgesellschaft Oberwiesenthal als neuer leistungsfähiger Betreiber des Fichtelberghauses dieses traditionsreiche Haus erfolgreich führen wird.

Als Erzgebirgskreis und Eigentümer des gesamten Plateaus sowie der Immobilie werden wir unseren Beitrag leisten, um den erfolgreichen Geschäftsbetrieb jederzeit zu gewährleisten. So haben wir z. B. im Vorfeld der Neueröffnung mit dem neuen Kreisverkehr und verschiedenen weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes im Gebäude dazu beigetragen, dass die Gäste des Fichtelberges das Plateau gut erreichen und sowohl das Hotel als auch das Restaurant wieder wie gewohnt benutzen können. 

Allerdings wird der Landkreis die für das Fichtelberghaus erforderlichen Zukunftsinvestitionen mittel- und langfristig gesehen nicht ohne einen privaten Investor stemmen können. Dies gilt nicht nur vor dem Hintergrund der bereits jetzt schwierigen Haushaltslage des Erzgebirgskreises, sondern umso mehr, da ein Hotel- und Beherbergungsbetrieb nicht zu den Pflichtaufgaben der öffentlichen Hand zählt.“

 

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