Finanzausgleich kommt im Landtag nicht voran – Kommunen weiter ohne Planungssicherheit für Haushalte 2021/2022

12. März 2021
Neuigkeiten

Gemeinsame Mitteilung des Sächsischen Landkreistages und des Sächsischen Städte- und Gemeindetages.

Mit großem Unverständnis haben die beiden kommunalen Landesverbände – der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Sächsische Landkreistag (SLKT) heute auf die Festlegung im Sächsischen Landtag reagiert, das Kommunale Finanzausgleichsgesetz (FAG) nicht wie ursprünglich geplant im März 2021 zu verabschieden. Das Haushaltsjahr 2021 läuft seit mehr als zehn Wochen, ohne dass der Landtag das Gesetzgebungsverfahren über die wichtigste kommunale Einnahmequelle energisch vorantreibt. Die Verhandlungen zwischen den Kommunen und der Staatsregierung über die Eckpunkte des Gesetzes wurden bereits im September 2020 abgeschlossen, die Anhörung der beiden kommunalen Landesverbände zum Gesetzentwurf der Staatsregierung fand vor fast sieben Wochen statt. Trotzdem liegen bis heute keine offiziellen Änderungsanträge der Koalition auf dem Tisch. Die Kommunen erwarten dringend die Verabschiedung des Gesetzes, weil die 429 sächsischen Städte, Gemeinden und Landkreise endlich Planungssicherheit für ihre Haushalte und die damit verbundenen Finanzzuweisungen benötigen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltswirtschaft stockt auch der Mittelabfluss in den Kommunen gegenüber den Bürgern und der Wirtschaft, beispielsweise für neue Investitionsvorhaben.

„Wenn einige Koalitionäre meinen, auf Kosten der kommunalen Gemeinschaft auf Zeit spielen zu können, gibt es in den Kommunen dazu null Verständnis. Es brodelt erkennbar an vielen Stellen, von Tag zu Tag heftiger. Uns drängt sich der Eindruck auf, dass die Kommunen nur noch eingebunden werden, damit die Landespolitik sagen kann, alles sei mit der kommunalen Ebene abgestimmt. Wenn Vereinbarungen nicht eingehalten werden, setzt das Land die Partnerschaft mit den Kommunen aufs Spiel.“ sagte heute der Präsident des SSG, Oberbürgermeister Bert Wendsche aus Radebeul.
Der Präsident des SLKT, Landrat Frank Vogel, ergänzte: „Das Vorgehen der Koalitionsfraktionen ist in sehr schwierigen Zeiten kein Zeichen von verantwortungsvoller Politik. Das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit des Staates werden so aufs Spiel gesetzt.“
Mit der Verzögerung des Finanzausgleichsgesetzes bleibt auch die Unsicherheit bestehen, ob Eltern, die in den Schließzeiträumen der Kindertageseinrichtungen seit dem 14. Dezember 2020 die Kinderbetreuung nicht in Anspruch nehmen konnten, eine Erstattung durch die Kommunen erhalten. Diese Erstattung soll nach einer Vereinbarung der kommunalen Landesverbände mit der Staatsregierung hälftig aus Mitteln des Staatshaushaltes und des FAG finanziert werden. Die Kommunen hatten die Koalitionäre daher gebeten, diese Thematik schnell zu entscheiden, damit alle Kommunen die Sicherheit haben, dass sie erstattete Elternbeiträge zentral refinanziert bekommen. Auch dazu gab es im Landtag in Teilen der Koalition keine Bereitschaft.
Nach einem Jahr Pandemie steht vielen Kommunen das Wasser bis zum Hals, so die übereinstimmende Einschätzung der beiden kommunalen Landesverbände. Die Staatsregierung und die Kommunen haben bereits im September 2020 unter sehr schwierigen Ausgangsbedingungen einen schmerzhaften aber gerade noch verantwortbaren Kompromiss zum Finanzausgleich 2021/2022 geschlossen. Seitdem hat sich die kommunale Einnahmesituation weiter verschlechtert. Der Rettungsschirm des Bundes ist ausgelaufen. Die für 2021 und 2022 zugesagte Unterstützung des Landes für Steuermindereinnahmen hängt von der Verabschiedung des FAG ab. Von der Überbrückungshilfe III sind die kommunalen Unternehmen ausgeschlossen und eine Unterstützung für die drastischen Einnahmeausfälle im ÖPNV ist nicht absehbar.


Hintergrund
Das Gesetz über den Finanzausgleich mit den Gemeinden und Landkreisen im Freistaat Sachsen (SächsFAG) wird in der Regel am Ende eines Jahres mit einer geraden Zahl (wie 2020) für die kommenden beiden Finanzausgleichsjahre (2021/2022) verabschiedet. Aufgrund der Pandemie hat sich der Zeitplan verschoben. Allerdings liegt seit November 2020 ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor, im Januar hat eine Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss stattgefunden und für die offenen Punkte liegen umsetzbare Lösungsvorschläge auf dem Tisch, die innerhalb kurzer Zeit abgestimmt werden könnten. Aufgrund der Neustrukturierung des FAG für die Jahre 2021/2022 besteht Unsicherheit über die Höhe der Zuweisungen. Die Kommunen haben im Unterschied zu früheren Jahren von der Staatsregierung keine gemeindescharfen Orientierungsdaten im Dezember des Vorjahres für ihre Haushalte erhalten und die endgültigen Festsetzungen über die Zuweisungen werden vermutlich frühestens im Mai erfolgen können. Zu spät, um sie bei den Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

PM/SP

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