Fördermittel den Ausbau „Karl-Stülpner-Weg“ in Scharfenstein - 2. Bauabschnitt

12. Mai 2021
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 350.000 Euro.

Für den Ausbau des „Karl-Stülpner-Weg“ in Scharfenstein - 2. Bauabschnitt auf einer Länge von ca.372 m - hat Landrat Frank Vogel der Gemeinde Drebach einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 350.000,00 Euro erteilt.

Gegenstand des beantragten Vorhabens ist der Ausbau des Karl-Stülpner-Weges auf einem ca. 372 m langen Teilstück zwischen dem Fußweg bei Hausnummer 9 und der Hausnummer 11f.

Der bauliche Zustand der Straße sowie der die Straße begleitenden Bauteile und Anlagen (Stützmauern, Straßenentwässerung…) ist so desolat, dass ein neuer grundhafter Ausbau erforderlich wird.

Mit dem Vorhaben wird die Fahrbahn mit einer 2,9 m bis 3,6 m breiten Asphaltbefestigung angelegt. Bei der Brücke ist eine neue Ausweichstelle mit einer mittleren Fahrbahnbreite von 6 m vorgesehen. Im Kurvenbereich besteht eine bis zu 12,7 m breite Ausweichstelle.

Im Bereich der angrenzenden Grundstückseinfassungen soll ein dreizeiliges Granitpflaster als Wasserführungskante eingebaut werden. Die Straßenentwässerung wird durch neu zu verlegende Teilsickerrohre gewährleistet, die das Oberflächenwasser über vorhandene Kanäle am Bauende in den Brauerbach ableiten.

Bei einigen Streckenabschnitten sind Ortbetonbalken als Schwergewichtswände zur Stabilisierung der hangseitig steilen Böschung vorgesehen. Eine Stützwand wird als Stahlbetonwinkelwand mit aufbetonierter Kappe und Füllstabgeländer erneuert.

Die Sanierung des Brückenbauwerkes soll als Stahlbetonrahmenbauwerk aus Widerlagerwänden und Überbauplatten in Ortbetonbauweise ausgeführt werden. Im Zuge dieser Baumaßnahme wird auch die Bachsohle neu befestigt. Zudem soll ein Leerrohr für den späteren Breitbandausbau im Baubereich der Straße verlegt werden. Ergänzend sind die dazugehörigen erforderlichen Planungsleistungen ebenfalls Vorhabenbestandteil.

Der Bewilligungszeitraum begann am 01.04.2020 und endet am 28.02.2023.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100% aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

PM/AB

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