Fördermittel für das bereits fertiggestellte Vorhaben „Sanierung und Umbau des Freibades Neukirchen“

25. März 2020
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000 Euro.

Für das bereits fertiggestellte Vorhaben Sanierung und Umbau des Freibades Neukirchen als 2. Bauabschnitt, Flurstücksnummern 190/7, 198 und 198/4 der Gemarkung Neukirchen, Weststraße 53 in 09221 Neukirchen hat Landrat Frank Vogel ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00  Euro erteilt.

Gegenstand des Förderantrages war die Sanierung und der Umbau des Freibades Neukirchen als 2. Bauabschnitt. Grund hierfür war der dringende Sanierungsbedarf der Bestandsanlage, da die Wasseraufbereitungstechnik, die Durchströmung sowie die Wasserableitung nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entsprach. Zudem fehlte es an Einrichtungen zur Mess- und Regeltechnik. Im Zuge der Sanierung wurden außerdem die Wasserflächen verkleinert und somit an den aktuellen Bedarf angepasst.

Bestandteile des Vorhabens waren:

-    den Neubau eines Edelstahl-Planschbeckens,
-    eine neue Wasseraufbereitungsanlage,
-    die Errichtung eines Technikgebäudes
-    die anteiligen allgemeinen Bauleistungen,
-    Außenanlagen sowie
-    die anteiligen Planungsleistungen.

Der gleichzeitig umgesetzte 1. Bauabschnitt wurde über das Förderprogramm "Brücken in die Zukunft" finanziert und war nicht Gegenstand des beantragten Vorhabens.

Das Freibad bleibt im Eigentum der Gemeinde und wird als Betrieb gewerblicher Art geführt.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100% aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

 

AB/PM

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