Fördermittel für das Dorfzentrum "Bahnhof Jahnsbach" in Thum

11. November 2022
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 419.916,29 Euro.

Für die Sanierung des orts- und verkehrsgeschichtlichen Denkmalensembles Dorfzentrum „Bahnhof Jahnsbach“ in Thum OT Jahnsbach hat Landrat Rico Anton der Stadt Thum einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 419.916,29 Euro erteilt.

Damit das Ensemble des ehemaligen Güterbahnhofs Jahnsbach als Kulturzentrum denkmalgeschützt saniert und an Attraktivität gewinnen kann, soll eine umfassende Sanierung aller drei dazugehörigen Gebäude (Güterschuppen, Empfangshalle, Toilettenhäuschen) vorgenommen werden. In diesem Zuge ist geplant, die Außenfassaden und Dächer aller drei Gebäude in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde zu erneuern. Das Hauptgebäude mit seinem Mehrzweckraum soll dabei zusätzlich eine behindertengerechte Erschließung mit einer seitlichen Rollstuhlrampe erhalten. In das ehemalige Toilettenhäuschen soll zukünftig ebenerdig ein behindertengerechtes WC integriert werden. Die Haustechnik (Abwasser-, Wasseranlagen, Elektrische Anlagen sowie sicherheitstechnische Anlagen) ist in allen drei Gebäuden zu modernisieren.

Das Objekt soll auch im Außenbereich eine Aufwertung erfahren. So soll das direkte Umfeld in die Gestaltung einbezogen werden. Die PKW-Stellflächen am Güterschuppen sollen verlegt und die an den Güterschuppen angrenzende Fläche soll als Aufenthalts- und Veranstaltungsfläche ausgebildet werden. Ein Heckenstreifen und eine Sichtschutzwand schirmen diesen Bereich ab. Einige Sitzgelegenheiten, eine E-Bike-Ladestation mit Fahrradbügeln sowie Versorgungspoller für Veranstaltungen auf den Freiflächen runden das Bild ab. Der direkt an der ehemaligen Empfangshalle anschließende Gartenbereich soll mit drei Tischgarnituren sowie Spielgeräten (Spielgeräte sind nicht Fördergegenstand) und einer Sandspielfläche die Aufenthaltsqualität erhöhen.

Der Ausführungszeitraum ist von April bis November 2023 geplant.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

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