Fördermittel für das Freibad in Neundorf

20. Oktober 2021
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 341.162,38 Euro.

Für die Umgestaltung des Außengeländes und Sanierung des Freibades in Thermalbad Wiesenbad/OT Neundorf hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendung in Höhe von 341.162,38 Euro erteilt.

Das Freibad im Ortsteil Neundorf ist das einzige Freibad der Gemeinde Thermalbad Wiesenbad. Da der derzeitige Zustand nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Ansprüche und Hygienebestimmungen genügt, sind dringend Sanierungsarbeiten erforderlich. Diese sollen perspektivisch dazu führen, die Attraktivität und Nutzbarkeit weiter zu verbessern.

Mit Schaffung der Barrierefreiheit wird dem demografischen Wandel Rechnung getragen. Durch die Schaffung von Stellplätzen und zwei Behindertenparkplätzen wird die Parksituation wesentlich verbessert.

Im Bereich des Freibades soll ein Behinderten-WC geschaffen werden, das gleichzeitig auch als Umkleide für Rollstuhlfahrer genutzt werden kann. Die Anlage soll im Untergeschoss des Sportlerheimes untergebracht werden, welches sich in unmittelbarer Nähe zum Freibad befindet. Der Zugang wird durch eine Rampe hergestellt. Unmittelbar neben der Rampe sind zwei Behindertenparkplätze zu errichten.

Am Bad sollen der Badumgang sowie der Beckenbereich saniert werden. Die Zirkulationspumpe der Filteranlage soll getauscht werden sowie eine Außendusche errichtet werden.

Durch eine neue Zuwegung soll die Verbindung der neuen Kfz-Stellflächen (10 Stück) zum Freibad geschaffen werden. Des Weiteren soll das Gelände umzäunt werden.

Das Freibad sowie das Sportlerheim im Ortsteil Neundorf werden ausschließlich durch die Gemeinde Thermalbad Wiesenbad bewirtschaftet.

Der geplante Durchführungszeitraum wird von Januar 2022 bis Dezember 2022 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

PM/AB

 

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