Fördermittel für das Regionalbudget 2022 für die Erzgebirgsregion Flöha- u. Zschopautal

04. Mai 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe "Erzgebirgsregion Flöha- u. Zschopautal" hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 180.000,00 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2022 für die LEADER-Region Erzgebirgsregion Flöha-Zschopautal durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2022 soll der Umsetzung der Ziele 1 und 4 des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Erzgebirgsregion Flöha- und Zschopautal dienen.

In Ziel 1 des Aktionsplanes ist zur Sicherung regionaler Arbeitsplätze und Wohnstandorte im ländlichen Raum u. a. der Ausbau von Dorfplätzen vorgesehen. Ziel 4 des Aktionsplanes dient der Sicherung und Anpassung kommunaler Infrastruktureinrichtungen und Einrichtungen der Grundversorgung für die Bevölkerung unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, der sozialen Inklusion und des Gender Mainstreaming. Dazu zählen u. a. Schulen, Kindereinrichtungen, Spielplätze, Dorfgemeinschaftshäuser, Multifunktionseinrichtungen und Trauerhallen.

Das Regionalbudget im Jahr 2022 soll zur Umsetzung der genannten Ziele den Gebietskörperschaften und eingetragenen Vereinen als Letztempfänger die Möglichkeit geben, die Infrastruktur in den ländlich geprägten Orten attraktiv und nachhaltig mittels der Kleinprojekteförderung zu gestalten.

Dafür sind 2 Aufrufe durch die LAG vorgesehen (01- Antragsteller sind ausschließlich Gebietskörperschaften und 02 - Antragsteller sind ausschließlich eingetragene Vereine), welche sich an Kleinprojekte richten, die dem GAK-Rahmenplan, Teil II., Förderbereich 1 -Integrierte Ländliche Entwicklung-, Nr. 9.0 -Regionalbudget-, Nr. 9.2.1 -Gegenstand der Förderung- nach 3.0 -Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung)- bzw. 8.0 -Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen- zugeordnet werden können.

 

Die Aufrufe umfassen Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 Euro brutto nicht übersteigen.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist von April 2022 bis November 2022 angegeben.

 

Folgende Fördergegenstände sind vorgesehen:

Maßnahme 3.0 Dorfentwicklung:

1. Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern:

- Ortsmöblierung, Infoschilder, Baumaßnahmen, barrierefreies Bauen, Werkzeuge und Maschinen zur Pflege der Plätze, Freiflächen und Ortsränder

2. Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen:

- Baumaßnahmen, barrierefreies Bauen, Mobiliar, Sport- und Spielgeräte (feststehend, beweglich) und Multimediatechnik in Dorfgemeinschafts-, Vereinsgebäuden und - anlagen, Freibädern

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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