Fördermittel für das Regionalbudget 2022 für die LEADER-Region "Westerzgebirge"
Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2022 für die LEADER-Region Westerzgebirge durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).
Das Regionalbudget im Jahr 2022 soll zur Umsetzung der genannten Ziele den Letztempfängern die Möglichkeit geben, die Infrastruktur in den ländlich geprägten Orten attraktiv und nachhaltig mittels der Kleinprojekteförderung zu gestalten.
Dafür ist ein Aufruf durch die LAG vorgesehen, welcher sich an Antragsteller als gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie Gebietskörperschaften und kommunale Zusammenschlüsse richtet.
Es sollen Kleinprojekte umgesetzt werden, welche dem GAK-Rahmenplan, Teil II., Förderbereich 1 -Integrierte Ländliche Entwicklung-, Nr. 9.0 -Regionalbudget-, Nr. 9.2.1 -Gegenstand der Förderung- nach 3.0 -Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) - zugeordnet werden können.
Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 Euro brutto nicht übersteigen.
Folgende Fördergegenstände nach 3.0 -Dorfentwicklung- sind vorgesehen:
Erwerb von Trachten, Musikinstrumenten und Vereinsfahnen,
Ausstattung von Vereinen,
Gestaltung von Ausstellungen einschl. des Erwerbs von Ausstellungselementen und technischer Erschließung,
Gestaltung und Druck von kostenlosen Präsentationsmaterialien,
Gestaltung von Homepages und Apps,
Erwerb von Fachliteratur und historischen Dokumenten,
Erwerb von Multimediatechnik einschl. -produktion und
Weiterbildungsmaßnahmen, Exkursionen sowie Veranstaltungen.
Als Budget stehen 200.000,00 Euro zur Verfügung. Für die Kleinprojekte ist ein Fördersatz in Höhe von 80 % vorgesehen. Der Mindestzuschuss beträgt 1.000,00 Euro und der Höchstzuschuss 16.000,00 Euro.
Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist von April 2022 bis November 2022 angegeben.
Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
PM