Fördermittel für das Regionalbudget 2022 für die Region „Tor zum Erzgebirge“
Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2022 für die LEADER-Region Tor zum Erzgebirge durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG), vertreten durch die Stadt Lugau als federführende Kommune. Das Regionalbudget im Jahr 2022 soll der Umsetzung der Ziele C.I „Attraktive und nachhaltige Infrastrukutur“, D.I „Landschaftspflege“ und E.I „Sicherstellung von Angeboten der Bildung, Soziokultur sowie des Sports“ des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region „Tor zum Erzgebirge“ dienen.
Dafür sind zwei Aufrufe durch die LAG vorgesehen, welche sich an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften) und an juristische Personen des privaten Rechts (Vereine) als Antragsteller richten.
Es sollen Kleinprojekte umgesetzt werden, welche dem GAK-Rahmenplan, Teil II., Förderbereich 1 - Integrierte Ländliche Entwicklung -, Nr. 9.0 – Regionalbudget -, Nr. 9.2.1 - Gegenstand der Förderung - nach 3.0 - Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) - zugeordnet werden können.
Die Aufrufe umfassen Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 18.750,00 Euro brutto (für Gebietskörperschaften) bzw. 5.000,00 Euro brutto (für Vereine) ohne Eigenleistungen nicht übersteigen.
Folgende Fördergegenstände sind nach 3.0 – Dorfentwicklung - vorgesehen:
Attraktive und nachhaltige Infrastruktur
Ausbau öffentlicher Plätze, inkl. Stützwände
Neu- und Ausbau kommunaler innerörtlicher Gehwege sowie von Wander- und Radwegen
Landschaftspflege
Maßnahmen zu Baum- und Gehölzpflanzungen/-pflege
Landschaftsgestaltende Maßnahmen
Sicherstellung von Angeboten der Bildung, Soziokultur sowie des Sports
Unterstützung von Investitionen in Vereinsanlagen und von Privatpersonen bzw. von Gemeinschaften zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens
Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege und Weiterentwicklung des Kulturerbes; investive Maßnahme zur Qualifizierung der sozialen und kulturellen Grundversorgung
Neu- und Ausbau von öffentlich nutzbaren Freianlagen zur Sicherstellung eines Mindestangebotes
Als Budget stehen für Gebietskörperschaften 120.000,00 Euro und für Vereine 30.000,00 Euro zur Verfügung. Für die Kleinprojekte ist ein Fördersatz in Höhe von 80 % vorgesehen. Die Mindestzuwendung beträgt 1.000,00 Euro für Gebietskörperschaften bzw. 500,00 Euro für Vereine und die Höchstzuwendung beträgt 15.000,00 Euro für Gebietskörperschaften bzw. 4.000,00 Euro für Vereine.
Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist von April 2022 bis November 2022 angegeben.
Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Mittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
PM/JB