Fördermittel für das Regionalbudget 2022 für die Region Zwönitztal-Greifensteine

09. Mai 2022
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Zur Förderung von Kleinprojekten für die LEADER-Aktionsgruppe " Region Zwönitztal-Greifensteine " hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 135.000,00 Euro erteilt.

Beantragt wird die Gewährung einer Zuwendung als Regionalbudget 2022 für die LEADER-Region Zwönitztal-Greifensteinregion durch die LEADER-Aktionsgruppe (LAG).

Das Regionalbudget im Jahr 2022 soll der Umsetzung des Zieles 1 (Demografischen Wandel im ländlichen Raum steuern und gestalten/ notwendige Anpassungen und Neuausrichtungen vornehmen) des Aktionsplanes der LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Zwönitztal-Greifensteinregion dienen.

Dafür ist ein Aufruf durch die LAG vorgesehen, welcher sich an Antragsteller als Vereine und Gebietskörperschaften oder anerkannte Religionsgesellschaften (die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts gem. Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Weimarer Verfassung sind) richtet.

Es sollen Kleinprojekte umgesetzt werden, welche dem GAK-Rahmenplan, Teil II., Förderbereich 1 -Integrierte Ländliche Entwicklung-, Nr. 9.0 -Regionalbudget-, Nr. 9.2.1 -Gegenstand der Förderung- nach 3.0 -Dorfentwicklung (Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung) - bzw. 8.0 -Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen (Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Bevölkerung) - zugeordnet werden können.

Der Aufruf umfasst Anträge auf Förderung von investiven und nicht investiven Kleinprojekten, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000,00 Euro brutto nicht übersteigen.

 

Folgende Fördergegenstände sind vorgesehen:

nach 3.0 -Dorfentwicklung-:

  •  Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern

  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit-und Erholungseinrichtungen

  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene nach 8.0 -Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

  • investive und nichtinvestive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

 

Als Budget stehen 150.000,00 Euro zur Verfügung. Für die Kleinprojekte ist ein Fördersatz in Höhe von 90 % vorgesehen. Der Mindestzuschuss beträgt 1.000,00 Euro und der Höchstzuschuss 10.000,00 Euro.

Der geplante Durchführungszeitraum für das beantragte Vorhaben ist von April 2022 bis November 2022 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

PM

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