Fördermittel für das Vorhaben: Ausbau „Alte Brünloser Straße“ in Zwönitz OT Dorfchemnitz

04. Juni 2024
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 524.805,98 Euro.

Für die Maßnahme Ausbau „Alte Brünloser Straße“ in Zwönitz OT Dorfchemnitz hat Landrat Rico Anton der Stadt Zwönitz einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 524.805,98 Euro erteilt.

Gegenstand des Förderantrages ist der grundhafte Ausbau der „Alten Brünloser Straße“ auf einer Länge von ca. 346 m (beginnend von der Straße „Am Hang“ bis zum Ende der Bebauung) einschließlich des Anbaus eines einseitigen Gehweges sowie die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage.

Die „Alte Brünloser Straße“ ist im innerörtlichen Bereich Erschließungsstraße für die hier beidseitig angrenzende Wohnbebauung, aber auch Zufahrtsstraße zur Straße „Am Wiesengrund“ und Zufahrtsstraße für die außerhalb der Bebauung befindlichen Felder, welche landwirtschaftlich genutzt werden.

Die Straße weist Frostaufbrüche, Hebungen und Setzungen im Fahrbahnbereich auf. Die Entwässerungseinrichtungen sind verschlissen. Die vorhandenen Betonbordsteine weisen viele Abplatzungen auf und sind wegen der ständigen Befahrung durch landwirtschaftliche Maschinen gebrochen.

Die Straße soll in einer Breite von 4,75 m mit einem Asphaltoberbau befestigt werden. Auf der rechten Seite wird ein Gehweg mit einer Breite von 1,25 m, abgegrenzt mit abgesenktem Granitbordstein, an die Straße angebaut. Der Gehweg wird mit Betonpflaster sowie teilweise mit Granitkleinpflaster befestigt. Am Bauende ist beabsichtigt, den hier angrenzenden Wirtschaftsweg in Richtung Wald so auszubauen, dass ein Wendehammer für bspw. Abfallsammelfahrzeuge entsteht.

Die Förderung der Baumaßnahme erfolgt im Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsverfahren Dorfchemnitz-Günsdorf. Die Maßnahme befindet sich im Flurbereinigungsgebiet Dorfchemnitz-Günsdorf. Durch die Teilnehmergemeinschaft wurde bestätigt, dass mit dem Ausbau der „Alten Brünloser Straße“ in Dorfchemnitz die Ziele der Flurbereinigung sowie die Ziele des Wege- und Gewässernetzplanes unterstützt werden.  

Der geplante Durchführungszeitraum wird von Mai 2024 bis Juni 2025 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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