Fördermittel für den Ausbau der Meischnerstraße in Hohndorf

07. April 2022
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 245.379,56 Euro.

Für den Ausbau der Meischnerstraße in Hohndorf hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 245.379,56 Euro erteilt.

Gegenstand des Förderantrages ist der Grundhafte Ausbau der Meischnerstraße in 09397 Hohndorf in ihrer gesamten Länge von ca. 170 m.

Die auszubauende Straße erstreckt sich als Verbindung zwischen der Arnoldstraße und der Puschmannstraße. Der vorgesehene grundhafte Ausbau ist auf Grund des mangelhaften Bauzustandes der Straße und der Randbereiche notwendig.

Auf beiden Straßenseiten wird jeweils ein ca. 1,50 m bzw. 1,80 m breiter Fußweg angeordnet. Zwischen Fahrbahn und Fußweg wird ein Parkstreifen angeordnet, welcher durch die dazwischenliegenden, optisch abgesetzten Grundstückszufahrten und durch die Anordnung von Grüninseln (Baumscheiben) unterteilt wird.

Die Baunebenkosten sind ebenfalls Inhalt des beantragten Vorhabens.

Der Ausführungszeitraum ist laut Bauablaufplan von 04/2022 bis 10/2022 geplant.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 innerhalb der Maßnahme: Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds für den Schwerpunkt 6b, Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

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