Fördermittel für den barrierefreien Ausbau des "Haus der Gemeinschaft" in Ehrenfriedersdorf

25. November 2022
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 Euro.

Für den barrierefreien Ausbau des "Haus der Gemeinschaft" in Ehrenfriedersdorf hat Landrat Rico Anton der Stadt Ehrenfriedersdorf einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 Euro erteilt.

Das „Haus der Gemeinschaft“ soll zukünftig als offene, niedrigschwellige Begegnungsstätte für kulturelles und soziales Engagement sowie für Freizeitangebote für alle Bürgerinnen und Bürger in Ehrenfriedersdorf ausgebaut werden. Mit der Modernisierung und dem Ausbau des Gebäudes soll ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung geschaffen werden, welche die Kommunikation stärkt und zur Festigung der städtischen Gemeinschaft beiträgt.

Die bauliche Maßnahme beinhaltet die Herstellung der Barrierefreiheit sowie eine Neustrukturierung der inneren Nutzungsverteilung. Zur barrierefreien Erschließung wird die Eingangssituation neugestaltet und eine behindertengerechte Rampe, zusammen mit einer neuen Vortreppe, errichtet.

Im Erdgeschoss wird die Ausstellung im nördlichen Gebäudeflügel auf den vorderen Raum verkleinert und der hintere Bereich zum Besprechungs- und Gemeinschaftsraum für alle Vereine um genutzt. Außerdem wird eine Geschäftsstelle ergänzt. Ein Teil der Werkstatt wird zugunsten eines Lagerraumes für den Klöppelverein abgetrennt.

Im Obergeschoss wird ein Teil des Treppenhauses als Flur für den zweiten Rettungsweg abgetrennt. Es wird ein separates Patienten-WC für die Patienten einer Praxis angeordnet. Weiterhin ist der Einbau einer Gemeinschaftsküche vorgesehen.

Für den ersten Rettungsweg wird eine neue zweiläufige Treppe über alle Geschosse errichtet. Um die barrierefreie Erschließung zu gewährleisten, wird zusätzlich zwischen Erd- und Obergeschoss ein Hublift eingebaut.

Der Ausführungszeitraum ist von 03/2023 bis 06/2024 geplant.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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