Fördermittel für den Erweiterungsanbau an der Turnhalle in Schlettau

02. Oktober 2023
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 160.890 Euro.

Für den Erweiterungsanbau an die Turnhalle in Schlettau, Beutengraben, hat Landrat Rico Anton der Stadt Schlettau einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 160.890,00 Euro erteilt.

Beantragt wird die Förderung der Errichtung eines eingeschossigen Anbaus als Geräte- und Mehrzweckraum mit barrierefreier Zuwegung an die Turnhalle der Grundschule in Schlettau, Beutengraben 4.

Ziel des Vorhabens ist die Stärkung und Aufwertung der Grundschul-Turnhalle in Schlettau als zentrale Bildungs- und Sportstätte. Hierfür ist die Errichtung eines Turnhallenanbaus nach energetischen Standards vorgesehen, in dem die für den Schulsport benötigten Sportgeräte sicher, jedoch auch unkompliziert und schnell zugänglich verstaut werden können. Zusätzlich soll ein Begegnungsraum zur vorrangigen Nutzung für Ganztags- und Veranstaltungsangebote der Grundschule in den Anbau integriert werden. Der Begegnungsraum kann jedoch auch durch lokale Vereine, kulturelle Akteure etc. genutzt werden. Der eingeschossige Anbau in massiver Bauweise aus Beton und Kalksandstein soll an die östliche Traufseite der Turnhalle angeschlossen werden.

Es ist eine barrierefreie Zuwegung mittels Rampe, eine einfache Außengestaltung sowie eine Fassadenbegrünung geplant.

Der geplante Durchführungszeitraum wird von Oktober 2023 bis Dezember 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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