Fördermittel für den Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Heidersdorf
Landrat Vogel erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 430.000 Euro
Für die Sanierung und Erweiterung des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Heidersdorf hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 430.000 Euro erteilt.
Die Festbetragsfinanzierung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuwendung gewährt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtkosten für das Feuerwehrgerätehaus belaufen sich auf 600.000 Euro. Neben der Zuwendung des Freistaates Sachsen auf Grundlage der Richtlinie Feuerwehrförderung in Höhe von 430.000 Euro, beträgt der Eigenanteil der Gemeinde Heidersdorf 170.000 Euro.
Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2022.
PM/JB