Fördermittel für die Brandschutztechnische Ertüchtigung des Altbaus des SKZ Neuwürschnitz

22. Dezember 2021
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 149.821,56 Euro.

Für die Brandschutztechnische Ertüchtigung des Altbaus des Sozio-Kulturellen Zentrums (SKZ) Neuwürschnitz hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einem Zuschuss in Höhe von 149.821,56 Euro erteilt.

Gegenstand des Förderantrages ist die brandschutztechnische Ertüchtigung des Altbaus des SKZ Neuwürschnitz, Schulstraße 16 in Oelsnitz/Erzgeb., OT Neuwürschnitz, in einem 2. Bauabschnitt.

Das SKZ (ehemals als Schule genutzt) ist der Mittelpunkt des kulturellen Ortslebens von Neuwürschnitz und Heimstätte verschiedener Vereine des Ortes. Der Altbau entspricht nicht den erforderlichen brandschutztechnischen Anforderungen in vollem Umfang. Zur Aufrechterhaltung der weiteren Nutzung und zur Sicherung der Zukunft des SKZ ist es erforderlich, durch entsprechende bauliche Maßnahmen den Gebäude-Altbau brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Hierfür sind die Vorgaben des genehmigten Brandschutzkonzeptes umzusetzen.

Im 2. Bauabschnitt sind nachfolgende Arbeiten geplant:
-    Einbau einer Rauchabzugsanlage (RWA) zur Entrauchung des Treppenhauses,
-    Verschluss einer Öffnung (Durchreiche) in einer Brandwand zur Mehrzweckhalle,
-    Abbruch vorhandener Decken und Neuerstellung zertifizierter Decken (F60) in Brandabschnitten,
-    Erneuerung von Türen ohne definierte Dichtungs- bzw. Feuerschutzqualität im Treppenhaus bzw. Brandabschnittstüren oder Türen zwischen Nutzungseinheiten,
-    Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung im Treppenhaus,
-    Einbau von Rauchwarnmeldern mit Anschluss an die bestehende Hausalarm-Anlage.

Die anteiligen Baunebenkosten (entsprechend der anrechenbaren Kosten für den 2. BA) sind ebenfalls Gegenstand des Förderantrages.

Der Ausführungszeitraum ist gemäß Bauablaufplan von 01/2022 bis 07/2022 geplant.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländli-chen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 innerhalb der Maßnahme: Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI- Fonds für den Schwerpunkt 6b, Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

PM/AB

 

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