Fördermittel für die Errichtung eines Anbaus mit multifunktionaler Nutzung an der Grundschule in Mildenau

02. Dezember 2022
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 Euro.

Für die Errichtung eines Anbaus mit multifunktionaler Nutzung an der Grundschule in Mildenau hat Landrat Rico Anton der Gemeinde Mildenau einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 Euro erteilt.

Bei dem Schulgebäude handelt es sich um einen gut strukturierten, zweigeschossigen Bau in zentraler Lage innerhalb der Ortslage Mildenau. Das ortsbildprägende Gebäude besitzt einen großzügigen Eingangsbereich, eine breite und helle Treppenanlage und wurde bereits energetisch saniert. In die bewährte Struktur soll nur minimal eingegriffen werden.

Mit der geplanten Errichtung eines eingeschossigen Anbaus an die Grundschule soll vor allem die aktuell schwierige Situation bei der Mittagsversorgung der Schüler beseitigt werden. Der zu schaffende helle und moderne Raum kann auch sehr gut für schulische Veranstaltungen und Projekte, für Ganztagsangebote sowie für Veranstaltungen des Schulhorts genutzt werden.

Der aktuell als Lehrerzimmer genutzte Raum im Erdgeschoss soll dem neu zu schaffenden Anbau angegliedert werden. Dazu werden zwei vorhandene Fenster sowie Teile der Außenwand bodentief aufgebrochen. Es sollen zeitgemäße großzügige Fenster eingebaut werden, um einen lichtdurchfluteten Raum zu schaffen. Teile der Fensteranlage werden gleichzeitig als Notausgang konzipiert. Im Bestandsgebäude sind nur kleinere Umbauten geplant.

Die Umsetzung der aktuellen Energieeinsparverordnung wird im Neubau u. a. durch eine effiziente Dämmung sowie Dreifachverglasung realisiert. Jalousien dienen zur Verschattung und sorgen für ein angenehmes Raumklima. Die bereits vorhandene Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im gesamten Schulgebäude wird auf den neuen Bereich erweitert. Eine weitere Barrierefreiheit betrifft das Sprachverstehen für Hörbehinderte, da durch den Einbau einer Akustikdecke optimale Werte bei der Nachhallzeit erreicht werden.

Der geplante Durchführungszeitraum wird von November 2022 bis November 2023 angegeben

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

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