Fördermittel für die Gemeinde Gornau ausgereicht

21. Oktober 2021
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Mittel sollen für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Dittmannsdorf verwendet werden.

Für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses im Gornauer Ortsteil Dittmannsdorf, hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendung in Höhe von 196.974,53 EUR erteilt. Beantragt wurde die Förderung der energetischen Sanierung des nicht denkmalgeschützten Gebäudes des Dorfgemeinschaftshauses in 09405 Gornau/Ortsteil Dittmannsdorf, Dittmannsdorfer Hauptstraße 63.

Das Dorfgemeinschaftshaus wird seit vielen Jahren als Domizil des Heimatvereines Dittmannsdorf für die örtliche Vereinsarbeit und für Veranstaltungen genutzt. Darüber hinaus wird das Dorfgemeinschaftshaus zudem in Synergie mit dem benachbarten Pyramidenplatz für dörfliche Festlichkeiten genutzt. Ein Raum im Gebäude steht der örtlichen Feuerwehr als Versammlungsraum zur Verfügung. 

Die Fenster und Außentüren sowie die Fassade sind jedoch in einem sehr desolaten Zustand und entsprechen schon lange nicht mehr den Anforderungen an energiesparende Bauteile und verursachen zudem auf Dauer höhere Bewirtschaftungskosten. Zudem leidet durch die Baumängel die Attraktivität des Gemeinschaftsortes beträchtlich. Der bereits vorhandene barrierefreie Zugang rückseits zum 1. OG ist zwar vorhanden, allerdings erfüllt die dort gelegene Toilettenanlage im 1. Obergeschoss nicht die Anforderungen an eine behindertengerechte Nutzung. 

Durch die Schaffung von verbesserten Nutzungsbedingungen im Dorfgemeinschaftshaus wird insgesamt dessen Akzeptanz verbessert und die Bleibebereitschaft durch Erhöhung der Attraktivität des Ortes (soziale und kulturelle Angebote für Familien mit Kindern, Senioren, Personen mit Handicap und Jugendliche) erhöht. Die geplante Nutzung ist auf Dauer angelegt und durch die zentrale Lage und Nähe zu anderen öffentlichen Einrichtungen auch flexibel. 

Der geplante Durchführungszeitraum wird von Juli 2021 bis Juni 2022 angegeben. Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

PM/SP
 

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