Fördermittel für die Neugestaltung des Dorfplatzes in Zschorlau/OT Albernau

15. Oktober 2021
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 330.108,97 Euro.

Für die Neugestaltung des Dorfplatzes in Zschorlau/OT Albernau, hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendung in Höhe von 330.108,97 Euro erteilt.

Beantragt wird die Förderung der Neugestaltung zur Multifunktionalität des Dorfplatzes in Zschorlau, Ortsteil Albernau.

Für das Dorfleben in Albernau wird zusätzlich zum vorhandenen Spielplatz am Ortseingang und der Spielwiese am Waldrand ein zentral gelegener Platz benötigt.

Als zentraler Ort bietet sich hierfür die in der Ortsmitte gelegene platzähnliche ebene Rohfläche von ca. 500 m² an.
Dieser Bereich soll als Ruhefläche, Treffpunkt der Einwohner sowie für gelegentliche Nutzung von Festlichkeiten hergerichtet werden. Ebenso sollen PKW-Stellflächen entstehen. Eine Mitbenutzung des Platzbereiches durch die Kindertagesstätte, für Verkehrserziehung, für Sport oder für Einzel- und Gruppenspiele wird ebenfalls ermöglicht.

Die vorhandene unbefestigte Platzfläche soll in ihren Abmessungen weitestgehend unverändert bleiben. Der Nutzungsschwerpunkt soll sich vom derzeitigen Hauptmerkmal „Abstellplatz“ zu einer multifunktional gestalteten Fläche verlagern.

Die Neugestaltung der Gesamtanlage kann in folgende Einzelschwerpunkte gegliedert werden:

  • Errichtung Kinderspielgerät und Stadtmöbelausstattungen

  • Erneuerung der Zufahrt zum Dorfplatz und Kita-Gebäude

  • Schaffung eines zweiten Zuganges für barrierefreie Nutzung des Platzes

  • Schaffung von 8 PKW-Stellplätzen  

Der geplante Durchführungszeitraum wird von Oktober 2021 bis Dezember 2022 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

 

PM/AB

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