Fördermittel für die Neugestaltung des Rathausplatzes Sehmatal/OT Cranzahl

29. Juli 2022
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Für die Neugestaltung des Rathausplatzes  in  Sehmatal/OT Cranzahl hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von

349.569,17 Euro erteilt.

Für die Neugestaltung des Rathausplatzes mit Anbindung an die Turnerheimstraße durch den Bau eines Fußweges mit Straßenbeleuchtung in  Sehmatal/OT Cranzahl, Karlsbader Straße/Turnerheimstraße, hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von

349.569,17 Euro erteilt.

Beantragt wurde die Förderung der Neugestaltung des Rathausplatzes mit Anbindung an die Turnerheimstraße durch den Bau eines Fußweges mit Straßenbeleuchtung in Sehmatal/OT Cranzahl, Karlsbader Straße/Turnerheimstraße.

Der ca. 2000 m² große Rathausplatz liegt im Zentrum des Ortsteils Cranzahl. Kinder- und Sporteinrichtungen liegen in unmittelbarer Nähe. Die vorhandene Beleuchtung entspricht nicht mehr den Vorschriften, es werden im Förderbereich vier Straßenleuchten geschaffen. Der Rathausplatz ist der einzige öffentliche Spielplatz im Ortsteil Cranzahl und soll als Grünanlage erhalten bleiben. Es ist eine umfangreiche, regionaltypische Bepflanzung geplant. Des Weiteren ist vorgesehen, die alten Betonpflasterwege zu entfernen und neue Wege im unbedingt erforderlichen Umfang anzulegen.  Auf den Einbau von Barrieren wird verzichtet. Die an der Turnerheimstraße vorhandenen fünf PKW-Stellplätze werden mit Pflaster befestigt. Die auf dem Rathausplatz befindlichen Spielgeräte entsprechen nicht mehr den Sicherheitsstandards und sollen ersetzt werden. Es sollen ein Sandkasten, zwei Federwippgeräte, ein Kletterturm mit Rutsche, eine Seilnetzpyramide, eine Doppel-Schaukel, eine Stehwippe und ein Balancierseil angeordnet werden. Zudem werden Bänke und weitere Ausstattungsgegenstände aufgestellt.

Als Durchführungszeitraum wird April 2023 bis Oktober 2024 angegeben.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 innerhalb der Maßnahme: Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds für den Schwerpunkt 6b, Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

 

PM/JB

 

 

 

 

 

 

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