Fördermittel für die Sanierung der Hauptstraße in Frohnau

28. Juni 2022
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Landrat Frank Vogel erteilte Zuwendungsbescheid in Höhe von 356.248,10 Euro.

Für die Sanierung der Hauptstraße auf einer Länge von ca. 118 m, einschließlich Sanierung der Stützmauer und der Straßenbeleuchtung, als 1. Bauabschnitt in Annaberg-Buchholz/OT Frohnau hat Landrat Frank Vogel der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 356.248,10 Euro erteilt.

Der Bauabschnitt beginnt bei Bau-km 0+400 an der Einmündung Turnvater-Jahn-Straße und endet bei Bau km 0+518 an der Einmündung der Hauptstraße in die Sehmatalstraße. Die Hauptstraße ist als Verbindungs- und als Erschließungsstraße mit hoher Bedeutung für den Ortsteil Frohnau einzuordnen. Die Straße wird auch weiterhin als Einbahnstraße ausgeschildert.

Träger der Baulast für die Fahrbahn ist die Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz. Die Trasse der Hauptstraße wird beibehalten. Gehwege sind nicht vorhanden und auch nicht vorgesehen. Im Zuge der Fahrbahnsanierung, einschließlich Entwässerung, sollen auch die im Bereich befindliche Stützmauer saniert bzw. in Teilen neu errichtet werden. Weiterhin soll die Straßenbeleuchtung im Baubereich energetisch saniert werden. Die Planung hierzu erfolgte durch einen Fachplaner.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100% aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Als Durchführungszeitraum wurde Januar 2023 bis Oktober 2023 angegeben.

 

 

PM/JB

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