Fördermittel für die Sanierung der Turnhalle in Zwönitz

04. Januar 2023
Neuigkeiten Pressemitteilungen

Für die Umnutzung und Teilsanierung des Kopfbaus der Turnhalle und Umgestaltung des Mehrzweckgebäudes als Schulhort in Zwönitz, Ortsteil Dorfchemnitz, hat Landrat Rico Anton einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 600.000,00 Euro erteilt.

Das Gebäude der Turnhalle besteht aus einem Kopfbau und einer Turnhalle mit angebautem Geräteraum. Aufgrund steigender Kinderzahlen werden Räume im Kopfbau bereits seit mehreren Jahren mit einer befristeten Genehmigung als Horträume genutzt. Diese Genehmigung läuft jetzt aus. Gleichzeitig wird die ebenfalls im Kopfbau befindliche Gaststätte vom Pächter aufgegeben. Damit besteht die Möglichkeit, den gesamten Gebäudeteil für die Ganztagesbetreuung umzubauen und zu sanieren. Aufgrund des damit einhergehenden Erlöschens des Bestandschutzes müssen in dem Zuge auch die Brandschutz- und energetischen Bestimmungen für das gesamte Gebäude eingehalten werden. Deshalb sind Baumaßnahmen in kleinerem Umfang auch in der Turnhalle selbst erforderlich. Die Hauptmaßnahmen werden jedoch im Kopfbau durchgeführt.

 

Hauptbestandteile der LEADER-Maßnahme sind:

 

  • Abbrucharbeiten

  • Anbau von zwei Außentreppe

  • Neubau von Fenster und Türen, ggf. Aufarbeitung von Bestandselementen bei entsprechender vorhandener Qualität

  • Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

  • Grundrissänderungen und Anpassungen teils mit Trockenbau, teils mit Mauerwerk

  • neuer Prallschutz in der Turnhalle

  • Sanierung der Dachflächen (keine Neudeckung) sowie Anpassung der Dachüberstände an die neue Außenwandstärke durch das WDVS

  • Bausubstanzsanierung (Trockenlegung, Stahlträger, Holzsanierung...)

  • Unterdeckeneinbau

  • Dämmungen zu den Kalträumen im Dach

  • Estricheinbau, teils als Heizestrich für Fußbodenheizung

  • Fliesen- und Bodenbelags- und Malerarbeiten im gesamten Kopfbau

  • Elektroneuinstallation im gesamten Kopfbau

  • HLS-Installationen im Kopfbau (ohne neue Heizanlage) mit Erneuerung der Sanitäranlagen

  • Planungsleistungen

 

Der geplante Durchführungszeitraum wird von August 2022 bis April 2024 angegeben.

Die auszuzahlenden Zuwendungen werden im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014-2020 zu 100 % aus Mitteln der Europäischen Union finanziert.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Rahmen des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) 2014-2020 innerhalb der Maßnahme: Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung durch die ESI-Fonds für den Schwerpunkt 6b, Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

 

JB

 

 

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