Fördermittel für die Sanierung des Freibades in Bernsbach

24. Oktober 2022
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 Euro.

Für die Sanierung des Freibades in Lauter-Bernsbach OT Bernsbach hat Landrat Rico Anton der Stadt Lauter-Bernsbach einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000,00 Euro erteilt.

Gegenstand des Förderantrages ist die Sanierung des Freibades in Lauter-Bernsbach Ortsteil Bernsbach im 1. Bauabschnitt.

Das Freibad Bernsbach wurde 1994 als Freizeitbad neu errichtet und wird von Badegästen aller Altersstufen aus Lauter-Bernsbach und den umliegenden Kommunen rege besucht. Aufgrund der langjährigen Nutzung sind massive Verschleißerscheinungen an und in den Gebäuden, Becken, Außenanlagen sowie den technischen Anlagen zu verzeichnen. Es sind umfassende und grundlegende Sanierungsarbeiten erforderlich, um das Bad funktionsfähig erhalten zu können und die technischen und hygienischen Anforderungen zukünftig einhalten zu können. Dies soll in zwei Bauabschnitten erfolgen.

Der zur Förderung beantragte 1. Bauabschnitt beinhaltet folgende Bestandteile:

  • Demontage der alten Schwimmbadtechnik,

  • komplette Erneuerung der maroden Schwimmbadtechnik (Lüftungsanlagen, Filteranlagen, Rohwasseraufbereitung, Schwallwasserbehälter, Badewasserpumpen, Gebläse und Druckluftanlage, Mess- und Regeltechnik, Dosieranlagen, Rohrleitungen, Armaturen, Solarabsorberfläche, Schalt- und Steueranlage),

  • kleine bauliche Veränderungen im Technikgebäude (Durchbrüche, Betonschneidarbeiten, Estricharbeiten, Putzarbeiten und Farbanstrich, Erneuerung zweiflüglige Außentür, Herstellen Raumabtrennungen),

  • Einbau einer barrierefreien und behindertengerechten Dusche im Sanitärgebäude,

  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs zum Nichtschwimmerbecken durch Einbau eines entsprechenden Liftes sowie

  • Baunebenkosten.

Der Ausführungszeitraum ist von 11/2022 bis 06/2023 geplant.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Mittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

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