Fördermittel für die Sanierung des Pfarrhauses in Crottendorf

08. Juli 2020
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 302.017,32 Euro.

Für die Sanierung des denkmalgeschützten Pfarrhauses in Crottendorf, Dr.-Otto-Nuschke-Straße 136, hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 302.017,32 Euro erteilt. Die persönliche Übergabe durch Landrat Vogel an die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Crottendorf erfolgte am 7. Juli 2020.

Beantragt ist die Förderung der Sanierungskosten der von der Kirchgemeinde genutzten Räumlichkeiten des denkmalgeschützten Pfarrhauses in Crottendorf.

Das Gebäude (Baujahr 1648) befindet sich teilweise in einem schlechten Zustand. Die vordere Dachseite sowie die Außenwände des kompletten Obergeschosses einschließlich Giebelwände des Dachgeschosses müssen erneuert werden.
Ziel ist es, das gesamte Gebäude zu sanieren, zu modernisieren und damit eine praktische und funktionierende Nutzung der Räumlichkeiten herbeizuführen. Dazu muss eine separate Zugangslösung für die einzelnen Funktions- und Nutzungsbereiche geschaffen werden. Dies wird durch ein zentrales Treppenhaus realisiert. Im hinteren Bereich werden neue Toilettenanlagen einschließlich eines barrierefreien WCs angeordnet. Um Ergebnis entsteht ein beheizbares Massivhaus.

Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch das Referat Bauaufsicht des Landratsamtes Erzgebirgskreis liegt vor. Gemäß den Angaben wird mit dem Vorhaben ein Denkmal erhalten und es werden Barrieren abgebaut bzw. vermieden.

Das Projekt mit der beantragten Zuwendung in Höhe von 302.017,32 Euro wurde durch das Entscheidungsgremium der LAG Region Annaberger Land zur Förderung aus dem Budget ausgewählt. Der Fördersatz beläuft sich auf 75 %. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien (Förderrichtlinie LEADER – RL LEADER/2014).

Als Durchführungszeitraum wurde April 2020 bis Oktober 2022 angegeben.

 

PM/AB

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