Fördermittel für ein Bürger- und Dienstleistungszentrum in Johanngeorgenstadt
Für die Schaffung eines Bürger- und Dienstleistungszentrums in Johanngeorgenstadt hat Landrat Frank Vogel einen Zuwendungsbescheid mit einer Zuwendung in Höhe von 500.000,00 Euro erteilt. Die persönliche Übergabe des Bescheides erfolgte am 21. Oktober 2021 an Bürgermeister Holger Hascheck.
Beantragt wurde die Förderung des Um- und Ausbaues des Gebäudes der ehemaligen Sparkasse zu einem Bürger- und Dienstleistungszentrum in Johanngeorgenstadt, Eibenstocker Straße 69 a.
Die Verwaltung der Stadt Johanngeorgenstadt hat derzeit ihren Sitz im ehemaligen Kasernengebäude im Zentrum von Johanngeorgenstadt. Das Gebäude weist gravierende Mängel auf. Die Wohnbau Johanngeorgenstadt GmbH als 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt ist derzeit in einem unsanierten Gebäude in Johanngeorgenstadt untergebracht. Bei beiden Gebäuden ist ein barrierefreier Zugang nicht gegeben und sie müssen dringend saniert werden.
Mit dem Um- und Ausbau des Gebäudes der ehemaligen Sparkasse in Johanngeorgenstadt soll ein zentraler Ort für die Bürger der Stadt und Mieter der Wohnbau geschaffen werden. So kann die Bevölkerung an einem zentralen Ort alle städtischen Unternehmen erreichen. Neben der Barrierefreiheit, den Anforderungen an einen gesunden Arbeitsplatz sowie Arbeits- und Brandschutz und durch die Zusammenführung der beiden Verwaltungen, können Betriebskosten gesenkt werden.
Durch den neuen Anbau, welcher die öffentlichen Toiletten, einen Ratssaal und vier Büroräume beinhaltet, den Umbau des Erdgeschosses zur Nutzung durch die Verwaltung sowie dem Ausbau des zurzeit nicht ausgebauten Dachgeschosses, können genügend Räume für die Verwaltung, die Wohnbau Johanngeorgenstadt GmbH und ein Büro für die Standortentwicklungsgesellschaft mbH (alleinige Gesellschafterin Stadt Johanngeorgenstadt) geschaffen werden.
Die vermietete Wohnung im Obergeschoss sowie der vermietete Selbstbedienungsbereich der Sparkasse im Erdgeschoss bleiben weiterbestehen.
Mit dem Projekt können bestehende Barrieren abgebaut werden.
Der geplante Durchführungszeitraum wird von September 2021 bis Dezember 2022 angegeben.
Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.
PM/AB