Fördermittel für die Teilsanierung der Grundschule Sosa und Schaffung eines Jugendfreizeitbereiches

13. November 2023
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Landrat erteilt Zuwendungsbescheid in Höhe von 483.861,38 Euro.

Für die Teilsanierung der Grundschule Sosa und Schaffung eines Jugendfreizeitbereiches hat Landrat Rico Anton der Stadt Eibenstock einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 483.861,38 Euro erteilt.

Beantragt wird die Förderung der Teilsanierung der Grundschule Sosa und Schaffung eines Jugendfreitzeitbereiches. Im Rahmen des weiteren Ausbaues des Kellergeschosses im Schulgebäude 1 zu einem Jugendfreizeitbereich soll eine Komplettsanierung durchgeführt werden.

Das Vorhaben umfasst folgende Hauptbestandteile:

  • Freilegen des Außenmauerwerkes, Verfestigung mit einer Betonschale einschließlich Abdichtung und Verfüllung, Neuverlegung von Dränagen und Regenentwässerung sowie Rückbau der Stahltreppe,

  • Herstellen eines zweiten baulichen Rettungsweges an der Nordseite des Gebäudes, Herstellen einer Türöffnung im Außenmauerwerk, Schalen und Betonieren der Wände und Bodenplatte einschließlich Abdichtung, Einbau von Granitstufen und Umwehrung mit Geländer, Überdachung der Treppe mit einem Vordach aus Stahlkonstruktion und Profiltafeleindeckung,

  • Entkernung des gesamten Innenbereiches, Rückbau der Heizungsinstallation, Abschlagen des verbrauchten Innenputzes, Trockenlegung des Außen- und Innenmauerwerkes, neue Elt-, Heizungs- und Sanitärinstallation, Neuputz, Einbau neuer Türen, Maler- und Bodenbelagsarbeiten, Errichtung einer Küche für Ausgabe Schulessens und

  • Errichtung eines Ballfangzaunes einschließlich der Fundamentierung und Anpflanzung einer Hecke als Sichtschutz und Abgrenzung des „grünen Klassenzimmers“ auf der Ostseite des Schulgebäudes 2.

Die Durchführung des Vorhabens ist bis November 2024 angegeben.

Die Fördermittel werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" zu 60 % durch den Bund und zu 40 % durch den Freistaat Sachsen bereitgestellt. Diese Steuermittel werden auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes zur Verfügung gestellt.

AB

 

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